Vorbemerkung 

Im Rahmen der 1250-Jahrfeier der Stadt Fritzlar, die mit der Veranstaltung des "Hessentages" 1976 verbunden war, hielt der bekannte Historiker Prof. Dr. Karl E. Demandt aus Marburg, der seinerzeit als einer der besten Kenner der hessischen Geschichte galt und lange Zeit in den Archiven der Stadt Fritzlar gearbeitet hatte, am 1. Juni dieses Jahres den Festvortrag. Er gehörte auch zu den Autoren in der zum gleichen Anlass herausgegebenen Festschrift "Fritzlar im Mittelalter", an dem Archäologen, Historiker und andere Wissenschaftler den damaligen Kenntnistand über die Stadt sehr ausführlich und an-spruchsvoll darstellten. Sowohl dieses Werk als auch der hier präsentierte Vortrag bildeten für die Arbeiten des folgenden halben Jahrhunderts Grundlage, Maßstab und Anstoß für die örtliche und regionale vor- und frühgeschichtliche (z. B. im Regionalmuseum Fritzlar) wie auch der historischen Forschung der Gegend.

                                            Fritzlar in seiner Blütezeit

                                                                 Karl E. Demandt

Wir sind hier und heute zusammengekommen, um die 1250. Wieder­kehr des Eintritts Fritzlars in die Geschichte festlich zu begehen. Das ist ein merkwür­diger Vorgang im wahrsten Sinne des Wortes: Eintritt in die Geschichte; denn Fritzlar taucht 724 nicht mit irgendeiner zufäl­ligen Nennung in einer zufällig er­haltenen Urkunde auf, wie das für fast alle hessischen Orte gilt. In diesem Jahr errichtete vielmehr Boni­fatius - eine der größten Gestalten, die die deutsche Geschichte kennt, und die einzige, der sie einen weit über ein Jahrtausend währenden unmit­telbaren Ein­fluß auf unser ganzes Volk zugestand - hier in Fritz­lar einen der Grundpfeiler seines Missionswerkes, das Ostfranken, das spätere Deutschland, geistig völlig umgestaltete und damit das Funda­ment seiner gesam­ten Geisteskultur bis zum heutigen Tage gelegt hat. Einer ihrer Ecksteine lag in Fritzlar. Der Ort ist also älter als Deutschland, nicht nur als Siedlung, das sind manche anderen auch, sondern als geschichtlicher Fak­tor, dafür gibt es nur wenig andere Beispiele. So be­steht wahrhaftig ein Grund zur Besinnung und Feier.

      Fragen wir nun, seit wann man das erkannt und seit wann man dessen in der Öffentlichkeit gedacht hat, dann ergibt sich ein kaum minder denkwürdiger Tat­bestand. Ursprünglich war die Begehung die­ser Ge­denkfeiern eine Sache der Kirche, und noch aus dem späten Mittelalter hören wir von einer jährlichen Prozession von Fritzlar nach Geismar, wo Bonifatius die Donareiche gefällt hatte; aber bereits der Festkalender des Fritzlarer Stiftes aus dem 14. Jahrhundert läßt klar erkennen, daß man als Hauptfest der Kirche nicht den Bonifatiustag, son­dern die Memorie des Heiligen Wigbert, des ersten Abtes des Klosters, feierte. Mit der Aufhebung des Stiftes hörte auch das auf, und so er­gibt sich die zunächst unerwartete, aber signifikante Tatsache, daß das 19. Jahrhundert, dem man allge­mein und allenthalben die Wieder­erweckung des ge­schichtlichen Bewußtseins zumißt, das traditionslo­seste Jahrhundert in der Geschichte Fritzlars - und nicht nur dieser Stadt - gewesen ist. An kommunale Er­innerungsfeiern, wie wir sie heute kennen, hat nie­mand gedacht. Diese Verlebendigung und Darstellung des geschichtlichen Bewußtseins für breite Schichten blieb erst dem 20. Jahrhundert vorbehalten. Und so findet in ihm heute be­reits die dritte städtische Er­innerungsfeier statt, die den geschichtlichen Ereignissen aus der Frühzeit des Ortes gilt. Die erste gedachte der 1200jährigen Wiederkehr der bonifatianischen Kloster­gründung in Fritzlar im Jahre 1924, die zweite der 1050. Wiederkehr der Wahl König Heinrichs I. in Fritz­lar im Jahre 1969, da man die 1000jährige Wiederkehr dieses Glanz­punktes der Fritzlarer Vergangenheit im Jahre 1919 weder feiern konnte noch wollte. Diesen drei Erinnerungsfeiern steht in den vergangenen Jahr­hunderten nichts gegenüber, weder eine Jahrtausend­feier im Jahre 1724, noch eine 1100-Jahrfeier im Jahre 1824.

      Das ist eine auffallende Erscheinung, die um so be­merkenswerter ist, als die Geschichte in unserem Lande praktisch abgewirtschaftet haben soll, aus der Schule als eigenes Fach mehr und mehr verdrängt und in die Gesellschaftswissenschaften eingepackt wird, als wäre sie nichts weiter als eine von ihnen. Welche gegenwarts­süchtige Zukunfts­blind­heit, die nicht zu erkennen ver­mag, daß Geschichte mehr ist als eine beliebige Wis­senschaft unserer Tage, da ihr Rang und Würde eines der ganz wenigen gemeinsamen Geistesgüter der Menschheit zukommt, dessen alle Kulturen auf ihre Weise teilhaftig sind. Offenbar ist, daß sich weite Kreise von Intellektuellen, die sich selber so nennen, von der Geschichte abgewandt haben oder sie vor allem dazu benutzen, die Niedertracht des Menschen zu dokumen­tieren und die Verruchtheit politischer und wirtschaft­licher Systeme zu entlarven, die er sich ge­schaf­fen und in denen er gelebt hat. Welche Verklemmung und wel­cher Hochmut auf der einen, aber auch welche Bereit­schaft, ja Neigung, sich unserer Geschichte zuzuwenden und sie uns immer wieder zu vergegen­wärtigen auf der anderen Seite. Denn es ist gar nicht zu überhören oder zu übersehen, daß das, was jene Kreise aufgege­ben haben, das unmit­tel­bar nahe und ungebrochene Verhältnis zu unserer eigenen, langen Vergangenheit, inzwischen in ganz andere Bezirke übergewechselt ist und hier in unverminderter Blüte steht.

      Dazu gehören auch die Jahr für Jahr das festliche Leben unseres Landes immer stärker bestimmenden Er­innerungsfeiern von Städten und Dörfern, Kirchen und Körperschaften oder Gesellschaften und Vereini­gungen aller Art, die vor einem Jahrhundert in dieser Form und Fülle noch undenkbar waren und heute eine so vielfältige und unmittelbare Verknüpfung ferner und fernster Vergangenheit mit unserem gegenwärtigen Tage widerspiegeln, daß man sich um die Zukunft un­serer geschichtlichen Tradition nicht zu sorgen braucht. Geschichte ist stärker als unser kleines, flüchtiges Tages­werk. Das hat vor allem existenzielle Gründe, denn die Geschichte ist wie die Erinnerung ein unabding­barer und unersetzbarer Teil der geistigen Persönlich­keit und damit der Existenz des denkenden Menschen und kann daher nur mit ihm selbst ausgelöscht werden. Gewiß leidet sie zuweilen Not, wechselt sie die Kreise, in denen sie gegenwärtig bleibt, aber sie ist darauf an­gelegt zu überdauern und wird es, solange es zum ei­genen Verlangen und zur geforderten Verantwortung des Menschen gehört, Rechenschaft über sein Tun zu geben, um es zu rechtfertigen, zu verteidigen, verständ­lich zu machen, zu begründen. Und ich meine, daß eine solche Grundforderung unseres Daseins uns in vollem Maße berechtigt und verpflichtet, ja nötigt, uns unserer eigenen Vergangenheit, unserer Geschichte, be­wußt zu bleiben und sie an solchen Erinnerungstagen, wie etwa dem heutigen, wieder in unser Bewußtsein zurückzurufen; so wie der Mensch und wohl jeder von uns hier im Saal bei seinen eigenen Lebensfeiern, wenn seine Lebensbahn bereits ihren Zenit überschritten hat und sich dem Ende zuneigt, das, was er geleistet und was er erlitten hat, worin er versagte und worin er sich bewährt hat, wieder in sich lebendig werden fühlt. Wenn es der Drang des jungen Menschen ist, verän­dern zu wollen, dann entspricht es dem älteren, zu bewahren, was er gewonnen hat, und Dankbarkeit ge­genüber dem zu empfinden, was ihm das Leben auch an Schönem schenkte. Und eine der schönsten und größten Epochen in der Geschichte Ihrer Stadt will ich aus diesem Grunde und, wie ich hoffe, zu ihrer Freude wieder in ihr Gedächtnis zurückrufen.

      Wenn wir die Geschichte Fritzlars überblicken, dann können wir sie in drei große Zeiträume von je 400 Jahren gliedern. Dabei schließen wir die Vor- und Frühzeit aus, da sich deren Konturen erst allmählich klarer abzuzeichnen beginnen, und ebenso unsere Ge­genwart, da uns über sie noch kein geschichtliches Urteil zusteht; das spricht ihr erst unsere Nachwelt.

      Die erste dieser drei Epochen umfaßt die Zeit von der Mitte des 8. bis zur Mitte des 12. Jahrhunderts, die zweite umf aßt die Zeit von der Mitte des 12. bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts und die dritte umgreift die letzten 400 Jahre von der Mitte des 16. Jahr­hunderts bis gegen Mitte des 20. Jahrhunderts. Im Rahmen dieser Epochen­gliederung bezeichnen wir die mittleren 400 Jahre als die Blüte der alten Stadt. Ich will sie in drei Bereichen darstellen und Ihnen deut­lich zu machen versuchen: 1. in der städtebaulichen, 2. in der wirtschaft­lichen und 3. in der politischen Lei­stung der Fritzlarer Bürgerschaft des 12. bis 16. Jahr­hunderts. Zur Kontrastierung dieses Leistungs- und Pflichtenbildes soll dann noch die Schilderung einiger festlicher Höhepunkte der alten Stadt und ihrer Bür­ger folgen: die großen Empfänge, die Hochzeits-feiern und die Fritzlarer Domorgelfeste jener Zeit.

      Um die Leistungen der frühen Bürgerschaft des 12. und 13. Jahrhunderts im großen würdigen zu können, wollen wir nun zunächst die alte Stadt als Ganzes, und zwar die Stadt als Kunstwerk betrachten. Daß sie ein solches ist, daran be-stehen, vor allem angesichts der Entwicklung des modernen Städtebaus, nicht und nir­gends mehr die geringsten Zweifel. Ja, sie ist eines der wenigen Gesamtkunstwerke, die unsere Kultur her­vorgebracht hat. Worauf gründen wir diese Ansicht, welche Faktoren waren dafür ausschlaggebend und be­stimmend? Wir nennen sechs: 1. die Lage, soweit die landschaftliche, verkehrs- und wehrtechnische Plazie­rung gemeint ist; 2. die äußere Gestaltgebung, wor­unter wir Aufbau und Elemente des Stadtbildes ver­stehen; 3. die planerische Grundstruktur, die durch Führung und Anlage von Straßen und Plätzen charak­terisiert wird; 4. die innere Form, die in der Front­gestaltung der Straßenzeilen und Platzumbauungen und in der Ver­teilung der öffentlichen Gebäude im Stadtbereich sichtbar wird; 5. die Harmonisierung aller baukünstlerischen Eigenleistungen in den ver­schiede­nen Bauwerken, Straßen und Plätzen zu einem archi­tekto­nischen Gesamtwerk und 6. sie alle zusammen­fassend: die individuelle und nachbarliche, die wirt­schaftliche und politische Funktionsfähigkeit aus eigener Kraft: d. h. die berühmte städtische Freiheit, die Frei­heit aus eigener Leistung und eigener Selbstbehaup­tung.

      Was die Lage der Stadt betrifft, so können wir in Hessen zwei typische Stadtlageformen unterscheiden. Das eine sind die über hohen Flußufern erbauten, das andere die an Berghängen gelegenen Städte. Zu der ersten Gruppe gehören Kassel, Weilburg, Limburg, Frankenberg, Wildungen und in besonders schöner Aus­prägung Fritzlar; zur anderen Gruppe zählen Städte wie Homberg, Rauschenberg, Staufenberg, Biedenkopf und andere. Wo beide Stadtlagetypen zusammentreten, entstehen ganz besonders schöne mittelalterliche Stadt­bilder, wofür in Hessen Marburg das berühmteste ist. Die Flußuferlage ist dabei die vorteilhaftere, denn die Städte entstehen immer an alten Flußübergangsstellen, zunächst Furten, die im Laufe des hohen Mittelalters durch große Steinbrücken ersetzt werden. Furten und Brücken aber kanalisieren und konzentrieren den Ver­kehr und schaffen damit wichtige Verkehrsknoten­punkte, die von doppelter Bedeutung sind: Sie geben den über ihnen errichteten Städten durch Beherrschung des an diesen Stellen konzentrierten Verkehrs politi­sche und militärische Macht und sie verschaffen ihnen zugleich unmittelbare wirtschaftliche Vorteile, indem sie ihnen direkten Anteil und damit Gewinn an dem auf diesen Straßen fließenden Warenverkehr gewäh­ren. Zu Handel und Wandel kommen Zoll, Stapel­zwang, Markt. So sind denn auch die bedeutendsten alten hessischen Städte fast allesamt solche Flußufer­städte. Ich nenne nur Kassel, Eschwege, Fulda, Wetz­lar, Frankfurt und in ihrer Reihe wiederum Fritzlar. Die Flußuferlage hatte weiter die entscheidenden Vor­teile, daß bei größeren Flüssen zum Straßenverkehr auch noch die Flußschiffahrt kam, daß sie große Mühlenanlagen unmittelbar im städtischen Schutz­bereich erlaubte, was gerade in Notzeiten wesentlich für die Sicherung der Ernährung war, daß die Flüsse in mittelalterlicher Zeit eine Fülle bester Fische, und damit eines der Hauptnahrungsmittel jener Zeit lie­ferten, und daß schließlich die Flußlage erhebliche sa­nitäre Hilfen leistete, denn es war leicht, von dort aus Wasser zu- und abzuleiten. Hinreichendes Wasser aber war für jede und insbesondere jede größere mensch­liche Siedlung die Voraussetzung ihrer Lebensmöglich­keit, denn davon hing weithin die allgemeine Ge­sund­­heit, der Betrieb verschiedener Gewerbe, die Schutz­möglichkeit gegen Brände und die Versorgung bei Belagerungen ab.

      Viele dieser Gründe waren aber nicht nur für die Standortwahl von Städten bestimmend, sie galten zum Teil auch für die ersten und ältesten Klosteranlagen, wofür in Hessen unsere drei alten Reichsklöster Fritz­lar, Hersfeld und Fulda beispielhaft sind. Diese ersten bonifa­tianischen Klöster bedurften geradezu günstiger Verkehrslagen, da sie zunächst noch vorwiegend mis­sionarische Aufgaben zu erfüllen hatten. Sie mußten also als Ausgangs- wie als Zielstation leicht und schnell zu erreichen und selbst leicht und schnell mit dem Not­wendigen für sich und ihre Aufgaben zu versorgen sein. Das schloß es aus, sie an verkehrsungünstigen, ver­sorgungsschwierigen Stellen zu errichten, wie es spätere Orden, etwa die Zisterzienser, tun konnten, denn sie hatten nunmehr ganz andere Aufgaben. Aus dieser Zweckbestimmung unserer ältesten Klöster aber erklärt es sich, daß sie alle drei zu bedeutenden mittelalter­lichen Städten geworden sind, wobei sich bei ihnen mit ihren materiellen Lagevorteilen auch noch solche spiritueller Art verbanden, denn sie waren zugleich die religiösen Mittelpunkte ihrer Landschaft. Das aber trug nicht nur zu ihrem geistlichen und damit zu einem dadurch entscheidend gesteigerten Ansehen, sondern zu­gleich auch zu ihrem wirtschaftlichen Gedeihen unmit­telbar bei, denn solche religiösen Mittelpunkte zogen ständig überdurchschnittliche Besucherzahlen an.

      Diese kultischen Komponenten wurden nun zugleich aber auch für die Gestaltung des äußeren Stadtbildes von geradezu prägender, ja entscheidender Bedeutung. Hierfür bietet Fritzlar eines der schönsten Beispiele Hessens. Der Dom, zu dem das Stadtbild von allen Seiten, am eindrucksvollsten naturgemäß von der Fluß­seite her gesehen, aufwächst, gibt dem Erscheinungs­bild der Stadt den Mittelpunkt, das Maß und seine Würde. Ergänzt und vervollständigt wird es durch den Kranz der Stadttürme, die diese Mitte in weitem Umkreis schützend umstellen und in ihrer Hut die ganze Stadt gesammelt halten und damit auch ihre eigene Bedeutung so klar wie eindringlich darstellen, ohne jedoch den Mittelpunkt zu bedrängen, zu ver­stellen oder gar zu über­höhen. So steigerten sie die Schönheit der Gesamterscheinung, denn in ihr waren eben nicht nur die beiden Domtürme, sondern auch die meisten Stadttürme architektonische Kunstwerke eigener Art. Wer nur einmal in Rotenburg, in Nürn­berg oder auch nur in unserem hessi­schen Büdingen gewesen ist, weiß, was es bedeuten würde, wenn die Stadt ihre großartigste städtebauliche Eigenleistung, ihre stolze 30tür­mige Stadtumwehrung erhalten und nicht aus den banalsten Gründen im 19. Jahrhundert zerstört hätte. Sie würde heute in Hessen ein­zigartig dastehen, denn es gibt im ganzen Lande keine solche Stadt­be­festigung wieder, wie sie Fritzlar noch bis vor wenigen Ge­nerationen besessen hat. Und was das wie­derum wirtschaftlich und kulturell für die Stadt heute bedeuten würde, darüber ist wohl kein Wort zu ver­lieren.

      Aber so kunstvoll die architektonische Gesamtleistung des Städte­baus in der Gestaltung des Stadtbildes auch war, die

innere Gestaltung der Stadt steht dem nicht nach. Dabei müssen wir uns darüber klar sein, daß diese Stadt nicht von ungefähr entstanden, sondern geplant und nach Plan bebaut worden ist, und daß diese Plangestaltung im frühen 12. Jahrhundert - ge­messen an den Dorf­anlagen unserer hessischen Dörfer ringsum, denn Städte gab es ja im weiten Umland nicht - außerordentlich groß und umfangreich war, also für jene Zeit eine weit vorausgreifende plane­rische Leistung dar­stell­te. Wie sich der Stadtbau im einzelnen abgespielt hat, wissen wir nicht mehr, aber wie er sich im Prinzip abgewickelt haben muß, können wir aus dem Ergebnis, dem Strukturbild der alten Stadt, noch deutlich ablesen.

      Die Anfang des 12. Jahrhunderts neu errichtete Stadt entstand neben und um den alten kirchlichen Freibezirk, die sogenannte Immunität. Diese wurde be­grenzt im Osten von der Holzgasse, bog von dieser fast rechtwinklig nach Westen ab auf einer Linie, die durch den Rathausknick fixiert ist, und verlief von hier quer über den Friedhof unter Einschluß der alten Wage zum Steilabhang des Ederufers. Die neue Stadt umgab diesen Kern fast regelmäßig auf drei Seiten im Osten, im Norden und im Westen. Wenn wir also aus der Regel­mäßigkeit einer solchen Anlage ihre vorher­gehende Planung ableiten, dann müssen wir uns jedoch dessen bewußt bleiben, daß es sich hier­bei nicht um eine streng lineare Planung handelt, wie sie etwa Barock­städte, wie Karlshafen, die Oberneustadt Kassel oder Mannheim auf­wei­sen, sondern lediglich um eine Grund­planung in der Linienführung, die nicht bis zur Aus­richtung der Häuserfronten ging, wie es später ge­schah.

      Abgeändert wurde diese fast gleichmäßige harmo­nische älteste An­lage nur einmal etwa 100 Jahre nach der ersten Planbestimmung, als man beim Wiederauf­bau der 1232 zerstörten Stadtbefestigung die Mauer nach Osten herausschob und damit Platz für das Mino­riten­kloster und den Deutschordenshof schuf, ein Ge­lände, das die erste Mauer noch nicht einschloß, wäh­rend der Mauerzug auf der Nordseite niemals und auf der Westseite nur geringfügig erweitert worden ist.

Die alte Stadt war also eine fast regelmäßig recht­eckige Anlage. Ihr Mittelpunkt war der parallel zur Immunität verlaufende langrecht­eckige Marktplatz, der als erstes abgesteckt worden sein dürfte. Auf diesem Platz schnitten sich kreuzförmig, fast rechtwinklig, die beiden wichtigsten Straßenzüge der alten Stadt: die Nordsüdachse Hadda­marstraße-Holzgasse, auf der die alte Reichsstraße aus dem südlichen Hessen nach Niedersachsen verlief, die damit nicht nur mitten in die Stadt einbezogen war, sondern auch direkt über das Ende des Marktes geführt wurde, und zwar so, daß der Straßendurch­gangsverkehr das Marktleben selber nicht störte. Der andere Haupt­straßenstrang verlief etwa rechtwinklig dazu von der Münstergasse über den Markt nach der Geismar- bzw. Schildergasse. Auf die­sem Strang spielte sich kein Durchgangsverkehr ab, so daß auch er das Markt- und damit das Wirtschafts­leben der Stadt nicht behinderte. Auf dieses Straßen­kreuz und seinen Marktmittelpunkt waren auch fast alle übrigen Straßen ausgerichtet, so daß wir die pla­nerischen Hauptgesichtspunkte der im frühen 12. Jahr­hundert neu angelegten Stadt klar erkennen können: Es waren Verkehr und Wirtschaft.

      Daraus läßt sich zugleich auch die Sozialstruktur der neuen Stadt deutlich ablesen: Es war eine Kaufmanns­siedlung, die hier gegründet wurde. Wir wissen es auch aus anderen Quellen, denn es gab für die Fritz­larer Kaufleute ein eigenes Recht: das aus dem 13. Jahr­hundert überlieferte Kaufmannsrecht. Wie außer­ordentlich erfolgreich diese Grün­­dung in ihrer Zeit ge­wesen ist, ergibt sich daraus, daß es im 13. und frühen 14. Jahrhundert keine Stadt im weiten hessisch­thürin­gisch-niedersächsisch-westfälischen Umkreis gab, die ihr an Selbstän­dig­keit, wirtschaftlicher Kraft und kultureller Leistung gleichkam.

      Von der Planung der Stadt zu unterscheiden ist die Bebauungs­weise. Hierbei müssen wir beachten, daß im 12. Jahrhundert innerhalb weniger Jahrzehnte am Orte ein Bürgertum entstand, das nicht nur das Stadtareal dicht bebaute, sondern zugleich auch den ersten Mauer­ring um die Stadt aus eigenen Mitteln errichtete. Die Stadt besaß damals in ihrer zunächst verhältnismäßig kleinen Gemarkung keine ausreichen­den Basalt- und Buntsandsteinbrüche, aus deren Steinen die ältesten Mauern und Türme gebaut waren, und ebensowenig eigene Kalkbren­nereien für den Mörtel, der für den Mauerbau nötig war. Es mußte also alles gekauft und herbeigeschafft werden. Dabei sind die Fuhrdienste von den Bürgern zum größten Teil selber geleistet worden. Wieweit sie auch den Mauerbau selbst durchgeführt haben, ist zwar nicht nach­zuprüfen; es ist aber un­wahrscheinlich, daß sie das selber getan haben, denn sie waren ja überwiegend Kaufleute und Händler und daher meist unterwegs. Außerdem forderte dieser mächtige Wehrbau so viele techni­sche Einzelkenntnisse, daß ihn nur ausgebildete Bauhandwerkergrup­pen aus­geführt haben können. So mußte auch das bezahlt wer­den und vorher verdient worden sein; und das heißt, daß nur eine erfolgreich tätige Kaufmann- und Hand­werkerschaft in der Lage war, eine solche Mauer zu finanzieren.

      Unmittelbare Zuschüsse vom Stadtherrn dazu waren nicht üblich, dem Mainzer Erzbischof bei seiner noto­rischen finanziellen Überbe­anspruchung auch wohl gar nicht möglich. Die einzige Hilfe, die er leisten konnte und sicherlich auch geleistet hat - denn im 14. Jahr­hundert hat er sich gegenüber dem Mauerbau um die Neustadt genau so verhalten - war die, daß er für eine bestimmte Zeit auf seine Steuer­einnahmen aus der Stadt zugunsten des Mauerbaus verzichtete. Wirt­schaft­liche Blüte und große, rege Bautätigkeit waren und sind bis heute nicht voneinander zu trennen. Aber sie mußte damals von der Fritzlarer Bewohnerschaft sel­ber geschaffen werden.

      So wenig die städtischen Straßenzeilen starr und schnurgerade verliefen, so wenig gilt das für die Straßenfronten. Nur die Bauflucht­linien des Marktes waren offenbar streng ausgerichtet, die Straßenbe­bau­ung selbst erfuhr ganz im Gegenteil eine vielfältige, zum Teil geradezu anmutige Auflockerung und Bele­bung. Das geschah einmal durch eine allenthalben zu beobachtende und wenn auch noch so geringfügige Ver­schiebung der einzelnen Häuserfronten gegeneinander und zwei-tens durch die Gestaltung der Häuserfronten selbst. Damit müssen wir uns ein Bild dieser Stadt­häuser des 12. und 13. Jahr­hunderts machen. Ein solches Haus hatte zwei Funktionen. Es diente der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz und der Un­terkunft. Die erstere war die wichtigere, so daß die gewerblichen Räume in der Regel ausge­dehn­ter waren als die Wohnräume, wobei diese sich naturgemäß nur im Oberbau befanden, während jene sich über Unter­- und Oberbau vom Keller bis auf den Dachboden er­streckten. Oberbau und Unterbau der Häuser bedingte, daß der sichtbaren Stadt eine unsichtbare entsprach. Da Fritzlar als Kaufleute- und Händlerstadt errichtet worden war, wa­ren große Lagerräume notwendig, die bei dem knappen Bauland, das in der Stadt zur Ver­fügung stand, nicht oberirdisch angelegt werden konn­ten. Man hob daher große Kelleranlagen aus, die zum Teil zweigeschos­sig waren und in einigen Fällen ein Bauvolumen umfaßten, das dem da­rüber errichteten Oberbau durchaus entsprach. In einigen Städten sind diese Unterstädte bereits weitgehend erforscht und bekannt, wobei man allerdings nicht davon ausgehen darf, sie spiegelten den ursprüng­li­chen, ersten Baustand der Stadt wider, denn auch die Keller sind aus­ge­baut, umgebaut, verkleinert oder vergrößert worden. Aber sie sind auf jeden Fall mit die wichtigsten und auf­schlußreichsten Baudenkmäler, die wir für die Ge­schichte der Städte vornehmlich auch in ökonomi­scher Beziehung haben.

      Für die oberirdischen Bauten gab es drei typische Bauweisen. Das Fachwerkhaus, das Fachwerkhaus mit steinernem Untergeschoß, das vollständige Steinhaus. Alle drei Typen waren in Fritzlar vertreten: Das Fach­werkhaus - oder Baumhaus, wie es damals hieß - stellte die Masse der Bürgerhäuser dar. Es war zu­gleich die Bauweise, die die höchste künstlerische Ent­faltung aufzuweisen hat und durch die Ausbildung eines eigenen Fachwerkstils in hohem Maße zum Schmuck unseres alten Straßen­bildes beigetragen hat, da bei denselben Grundstrukturen doch kein einziges Fachwerkhaus mit dem anderen in der Figuren­anord­nung eines strukturellen Holzwerks übereinstimmt. So ist eine ganze Fach­werk­hausstraßenzeile bei völliger Einheitlichkeit den­noch fast immer von zauberhafter Vielfalt und Farbigkeit. In diese Harmonie reihen sich auch noch die Fachwerkhäuser mit steinernen Unter­ge­schossen ein, während die ganz aus Stein erbauten Häuser aus diesem Rahmen herausfallen und ihn daher beeinträchtigen. So sehr sie als wuchtige, repräsentativ gemeinte Masse auch die Blicke auf sich ziehen, in künstlerischer Hinsicht stehen sie nach meiner Meinung hinter den Fach­werkhäusern zurück; aber sie verkör­pern Prestige, Reichtum, Ansehen, Macht und fehlen daher in keiner größeren Stadt. Es ist daher fast ty­pisch, daß die meisten Fritzlarer Kanoniker­wohnungen des 13. und 14. Jahrhunderts solche gotischen Stein­bau­ten gewesen sind, daß aber auch die Stadt selbst für ihren Hauptbau, das Rathaus, dem nicht nach­stand. In den althessischen Städten kommen frühe Rat­häuser aus Stein kaum vor; erst aus dem 16. Jahr­hundert kennen wir einige Beispiele (Marburg, Hers­feld), dagegen hat Fritzlar das von ihm als Rathaus erworbene alte Vogteihaus noch im 13. Jahrhundert durch einen großen steinernen Anbau erweitert, ehe es ihn im 15. Jahr­hundert zusätzlich mit einem Fach­werkaufbau versah. Diese Fachwerk­bauten des 15. Jahrhunderts, von denen die Stadt auch heute noch einige besitzt, sind von hohem Reiz und bestätigen nunmehr über Jahrhunderte hinweg die künstlerische Bauleistung, die eine solche mittelalterliche Stadt ein­mal erbracht hat. Noch heute em­pfindet fast jeder be­wußt oder unbewußt die Harmonie, die das Stadt- und ihr Straßenbild insgesamt und im einzelnen bestimmt, die verbind­liche Gemeinsamkeit der Baufronten, in der es zwar gewiß Akzente, Betonungen, Eigenwillig­keiten, aber keine Überforderungen, Maßlosig­keiten, Vergewaltigungen gibt. Erst als die große städtische Zeit zu En­de geht, tritt ein Bauwerk in dieser Stadt auf, das dieses Maß sprengte, das Hochzeitshaus. So sehr man es als Bauwerk für sich anerkennen und wer­ten mag, den städtebaulichen Gesamtrahmen verletzt es durch seine Überdimensionierung.

      Parallel mit dem Aufbau der Stadt vollzog sich der Aufbau der Bür­gerschaft aus eigenem Vermögen und Antrieb, und zwar mit einem Erfolg, der jener bau­künstlerischen Leistung gleichkam. Um von ihr und ihrem Lebensstil in seiner Fritzlarer Ausprägung eine Vorstellung zu gewinnen, müssen wir zwei ihrer grund­legenden Erscheinungen nä­her beschreiben: Das ist ein­mal der bürgerliche Pflichtenkreis und sei­ne rechtliche und organisatorische Grundlage und das ist zum an­dern die politische Aufgabenstellung der Bürgerschaft und deren Bewältigung in einer zum Teil höchst spannungsreichen, gefahrvollen Umwelt.

      Ich möchte die Bürgerschaft eine Rechts- und Pflich­tengemein­schaft nennen, in der gleiche Rechte nur durch gleiche Pflichten er­reicht werden konnten. Wer also die Bürgerschaft erwarb oder besaß, hatte gleiches Boden-, Erb- und Gewerberecht, den gleichen Gerichts­stand, die gleiche persönliche Freiheit, wurde in gleicher Weise, aber naturgemäß nach der Größe seines Besitzes, ver­steuert und hatte die­selben Dienste zu leisten. Das wichtigste dabei war der gleiche Rechts- und Gerichts­stand; denn jeder Bürger mußte sich vor dem städti­schen Gericht verantworten und konnte nur hier sein Recht suchen. Erst wenn es ihm verweigert wurde oder er sich ungerecht behandelt meinte, konnte er in ge­wissen Fällen an den Rat und darüber hinaus an das landesherrliche Obergericht appellieren. Doch kam es dazu nur in seltenen Fällen; die Masse der Zivil- und Strafrechtsfälle wurde vor dem heimischen Gericht ent­schieden. Zum Gericht aber gehörten nicht nur der Schultheiß als Vorsitzender, die Schöffen als Urteils­finder, sondern auch der Umstand, das heißt die Bür­gerschaft, die den öffentlichen Gerichtsverfahren bei­wohnte. Allein die Tatsache, daß jeder Bürger sich nur vor dem eigenen Gericht zu verantworten brauchte und nicht an fremde Gerichte geladen werden konnte, be­deutete für ihn einen ganz besonderen Rechtsschutz, vor allem im Hinblick auf die Wahrung seiner und da­mit auch der städtischen Interessen. Darum brauchte er keiner Ladung vor ein fremdes Gericht Folge zu leisten, nicht vor auswärtigen geistlichen oder welt­lichen Gerichten, insbesondere nicht vor den westfäli­schen Freigerichten zu erscheinen, obwohl diese als kai­serliche Gerichte immer wieder versucht haben, Strei­tigkeiten der Bürger mit Auswärtigen an sich zu ziehen. Das Kaufmannsrecht aber, das ihnen verliehen war, sicherte ihre Handelstätigkeit, ihr Recht an Grund und Boden und ihr Erbrecht. Das alles sind Rechte, die uns heute so selbstverständlich erscheinen, daß mancher von Ihnen sich wundern mag, daß sie hier als Errungenschaften herausgestellt werden. Was sie tat­sächlich damals bedeuteten, weiß man, wenn man die Rechtszerklüftung und damit die Rechtsun­si­cher­heit, ja Rechtswillkür des späten Mittelalters kennt.

      Diesen Rechten entsprachen die Pflichten. Von den steuerlichen Lei­stun­gen an den Stadtherrn, an die Stadt selbst und an die Geistlich­keit sei hier nicht weiter ge­sprochen, denn Steuern sind das älteste, allgemeinste und unvermeidbare Grundübel, an dem jede Zivilisa­tion leidet, sondern nur von jener heute kaum noch vorstellbaren Dienstlei­stung, die wohl am tiefsten in das tägliche Leben des Bürgers eingriff, von seiner Ver­pflichtung zum Wachtdienst. Dieser war streng gere­gelt, denn Städte waren im Mittelalter, oft bis weit in die Neuzeit hinein, auch Festungen, und Wacheleistun­gen waren daher um so erforder­licher, je unruhiger und feindlicher das Umland war. Das gilt nun für eine Stadt wie das mittelalterliche Fritzlar in ganz besonderem Maße, denn bei den jahrhundertelangen schweren Auseinandersetzungen zwi­schen den Mainzer Erzbischöfen und den Landgrafen von Hessen geriet Fritzlar seit dem 13. Jahrhundert in ein Umland, das vollständig in der Hand der unversöhnlichsten Gegner seines Stadtherrn war. Daher die ungewöhnlich starke Befestigung der Stadt, daher aber auch die unun­ter­­brochene Wachverpflichtung der Bürgerschaft. Wieweit man sie ablö­sen konnte, welche Befreiungen es davon gegeben hat, wissen wir nicht, aber beides muß mög­lich gewesen sein, wenn etwa die Fritzlarer Kauf­leute die Messen in Frankfurt oder in Flandern besuchten, Ratsleute oft lange zu politischen Verhand-

                               Marktplatz

                                   Rathaus

                      Kurie in der Fischgasse

                           
                
                             Hochzeitshaus

lungen auswärts weilten. Waren abends die Stadttore geschlossen worden, wurden die Torschlüssel an die jeweiligen Schlüsselhalter abgeliefert. Diese wa­ren wahrscheinlich identisch mit den Gassenmeistern, d. h. den Vorstehern der einzel-nen Wachten, also jenen sechs Bezirken, in die die Stadt eingeteilt war. Sie hießen nach den Haupt­gassen die Schilder­wachte, die Haddamarwachte, die Werkel-, die Münster- und die Fried­hofs­wachte (wo­mit der westliche Teil des Friedhofs gemeint war). Dazu kam später die Neustadtwachte. Diese Gassen­meister sorgten für die Or­­ga­nisation des Wachtdienstes, denn offensichtlich war jeder Wachte ein bestimmtes Mauerstück zugeteilt, das die Einwohner der Wachte nächtlich zu bewachen und bei Belagerungen zu ver­teidigen hatten. Die Verpflichtung zur Wache war mit dem Besitz von städtischem Grund und Boden ver­bunden, denn diese Verpflichtung haftete nicht an der Person, sondern an ihrem städtischen Grund-besitz. Wer also mehr als ein Haus hatte, mußte demgemäß mehr Wachen leisten; wer dagegen ein Anwesen besaß, das etwa infolge Teilung nur noch die halbe Größe eines städtischen Grundstückes hatte, brauchte daher auch nur die hal­be Wache zu leisten. Daraus ergibt sich für die Planung, daß bei der Neuanlage der Stadt die städtischen Grundstücke ge-normt gewesen sein müssen und daß diese Normalgröße einer turnusmäßigen Wa­che­verpflichtung entsprach. Als die Stadt 1266 dem Klo­ster Haina ge­stattete, in der Schildergasse seinen Hof zu errichten, und ihm dafür städ­tischen Grund und Bo­den überließ, mit dem selbstverständlich auch die Wachverpflichtung der Schilderwachte verbunden war, der Rat sich aber entschloß, das Kloster als geistliches Institut von den bürgerlichen Lasten und Verpflich­tungen zu befreien, setzte er gleichwohl fest, daß das Kloster an die Bürger der Schilder­wachte eine Abgabe für das Mitübernehmen der Wache für dieses Grund­­stück zu zahlen habe. In gleicher Weise hat sich die Stadt 1315 gegenüber dem Deutschen Orden verhal­ten. Diese nächtlichen Wache­ver­pflichtungen waren sicher eine oft schwere Last, wenn man etwa an die langen regnerischen und kalten Herbst- und Winter­nächte denkt, in denen ja auch gewacht werden mußte.

     Aber in diesen gemeinsamen Verpflichtungen per­sönlichster Art lag auch eine der tragfähigsten Wur­zeln der inneren Gemeindebildung, denn bekanntlich bilden nicht Vorrechte, die im Gegenteil viel eher zu Neid und Verfeindungen führen, sondern Last, Erleb­nis und Bewälti­gung gemeinsamer Verpflichtungen die Grundlagen echter und dauern­der Gemeinschaften, wie sie die städtischen Bürgerschaften - und auch die Fritzlarer - im hohen Maße dargestellt haben. Wie stark dieses Gemeinschaftsgefühl entwickelt war, dafür liegen einige ungewöhnliche Zeugnisse vor aus der Zeit der Mainzer Stiftsfehde 1461/63 und dem landgräf­lich hessischen Bruderzwist zwischen Landgraf Lud­wig II. in Kassel und Landgraf Heinrich III. in Mar­burg in den Jahren 1468/69. In der Mainzer Stifts­fehde ging bekanntlich der größte Teil der Mainzer Besitzungen in Hessen als Pfandschaft in die Hände der genannten beiden Landgrafen über und ist seit­dem immer bei Hessen geblieben. Gegen diese Ver­pfändungen haben sich einzelne Städte, wie etwa Hof­geismar, erbittert gewehrt, sind aber von den Land­grafen militärisch überwältigt und eingenommen worden. Fritzlar drohte dasselbe Schick­sal, nicht nur in der Mainzer Stifts-, sondern auch in der landgräf­lich hessischen Bruderfehde, als die Verpfändungs­urkunde bereits ausge­stellt und Landgraf Heinrich von Hessen übergeben war. In beiden Fäl­len hat sich die Fritzlarer Bürgerschaft mit Entschiedenheit dagegen gewehrt, zu einem Pfandobjekt des Mainzer Erzbis­tums herabzusinken, über das der Erzbischof nach Belieben verfügen könne. Der Rat hat in diesen Jahren eine sehr gewandte Politik getrieben, indem er offen­kun­dig den einen Landgrafen gegen den anderen aus­spielte, außerdem im Mainzer Domkapitel, ohne dessen Zustimmung der Erzbischof keine schwerwiegenden politischen Entscheidungen treffen konnte, seine Sache geschickt vertreten lassen, so daß alle Versuche, die Stadt zu ver­pfänden, gescheitert sind. Diese Pfand­urkunden, die bereits den Landgrafen und auch der Stadt zugestellt waren, damit sie sich danach richte, sind zwar alle in das große Stadtbuch - wir würden heute sagen, die städtische Gesetzessammlung - ein­getragen worden. Aber in allen Fällen hat der Stadt­schreiber - dessen Stellung man heute etwa mit der eines Syndikus vergleichen kann - an den Rand ge­schrieben: Diese erzbischöflichen Anordnungen sind nicht befolgt worden, denn die von Fritzlar wollten damit nichts zu tun haben. Und da Fritzlar auch zu Ende des Mittelalters ein wohlbewehrtes, volkreiches und kapitalkräf­tiges Gemeinwesen darstellte, das nicht wie andere mainzische Städte militärisch leicht zu über­wältigen war, hat Fritzlar seine Selbständigkeit unter dem weit entfernt residierenden geistlichen Herrn noch ein wie­teres halbes Jahrtausend bewahren können. Ob die damalige Entscheidung der Stadt richtig oder falsch war, ist natürlich eine andere Frage; der Bürger­schaft ist sie damals jedenfalls als richtig erschienen und demgemäß hat sie sie durchgesetzt.

      Diese Einigkeit der Fritzlarer Bürgerschaft nach au­ßen, die sie in einer schwierigen politischen Situation zeigte, bedeutete nun keines­wegs, daß die Fritzlarer Bürgerschaft auch in sich selbst immer in Eintracht ge­lebt hätte. Das war keineswegs der Fall, denn selbst­ver­ständ­lich ist es auch in Fritzlar zu innerstädtischen politischen Ausein­andersetzungen gekommen. Sie spiel­ten sich an zwei Hauptfronten ab. Die älteste und bis ins 14. Jahrhundert die wichtigste war die, die zwi­schen Bürgerschaft und Geistlichkeit verlief; die andere entwickelte sich zwischen den alten Hauptfamilien der Stadt, die weithin den Rat be­herrschten und mit ihren Angehörigen besetzten, und der übrigen städtischen Bevölkerung, die zum größten Teil in den Zünften organi­siert war. Bei den Auseinandersetzungen zwi­schen der Bürgerschaft und der Stiftsgeistlichkeit han­delte es sich zuerst um die Einschmel­zung der Hörigen des Fritzlarer Stiftes, die am Orte wohnten, in die Bürgerschaft, womit das Stift seine Herrschaft über sie verlor. Dieser Kampf hat etwa 100 Jahre gedauert, bis zu dem großen Schiedsvertrag zwischen Stadt und Stift von 1270, in dem das Stift noch einmal versuchte, seine Herrschaft über die Fritzlarer Hörigen (die im wesent­lichen in einem gewissen Besteuerungsrecht und einigen Vorbehalts­rechten, insbesondere der Gerichts­barkeit, bestand) zu behaupten. Seit­dem hören wir nichts mehr von ihnen, so daß seit Ende des 13. Jahr­hunderts alle Fritzlarer Einwohner der Bürgerschaft zuge­hört haben dürf­ten, wie üblich mit Ausnahme der Kleriker und der Juden, die beide zu eigenem Recht lebten.

      Mit einzelnen Juden und auch mit der gesamten Fritzlarer Juden­schaft hat es zwar gelegentlich Schwie­rigkeiten gegeben, sie waren jedoch völlig unerheblich gegenüber den Feindseligkeiten, die zwischen der Bür­gerschaft und der Fritzlarer Stiftsgeistlichkeit etwa 200 Jahre lang immer wieder aufgeflammt sind. Für die Stellung der Fritzlarer Juden ist es vielmehr be­zeichnend, daß selbst noch Ende des 14. Jahrhunderts, als sich die allgemeine Lage und rechtliche Situation der Juden in Deutschland seit dem Auftreten des „schwarzen Todes", der Pest, 1348 und der dadurch ausgelösten Judenschlächterei von 1349/50 sehr ver­schlechtert hatte, eine Urkunde von 1393 besagt, daß die Juden in Fritzlar noch immer wie seit alters als Mitbürger galten und auch künftig gelten sollten.

      Wenn hier von Bürgerrecht und Bürgerpflicht der Ju­den die Rede ist, dann war es gerade das, woran die Geistlichkeit nicht teil hatte, und das war der stärkste Grund für den immer wieder aufbrechenden Ge­gen­satz zwischen Geistlichen und Bürgern, verschärft durch die seit alters überragend mächtige Position des Stiftes im Bereich der Stadt. Nicht nur, daß die engere Immu­nität der städtischen Hoheit nicht unterstand, obwohl sie mitten in der Stadt lag, die Zehntver­pflich­tungen gegenüber der Kirche, die Zinsleistungen an die Kle­riker, mit der fast jedes Haus belastet war, der soziale Gegensatz zwischen den ganz überwiegend adligen Fritzlarer Kanonikern und der Bürgerschaft, der Un­terschied zwischen Kaufleuten, Händlern und Handwerkern auf der einen und einer Gruppe vornehmer geistlicher Herren auf der anderen Seite, die vielfach studiert hatten, Gelehrte von Rang waren und hohe Beamtenstellungen am erzbischöflichen oder land­lich hessischen Hofe bekleideten, nach Herkunft und Rang persönlich oft über große Einkünfte verfügten, zwar den Schutz der Stadt mitgenos­sen, aber in keiner Weise verpflichtet waren, auch an ihren Lasten mit­zu­tragen, das alles mußte eine selbstbewußte Bürger­schaft immer wieder vornehmlich gegen das Stift auf­bringen. Dieses hat sich schließ­lich Anfang des 14. Jahr­hunderts so bedroht gefühlt, daß es die Abwan­de­rung in eine andere Stadt ernsthaft erwog und bereits die Zustim­mung des Erzbischofs dazu erwirkt hatte.

      Nun, zu diesem äußersten Schritt ist es nicht ge­kommen, denn das hätte auch für die Stadt einen gro­ßen Verlust bedeutet, nicht nur in geistlicher, sondern auch in wirtschaftlicher Hinsicht, denn natürlich deck­ten die geistlichen Herren ihren Lebensbedarf in Fritz­lar und stell­ten bei ihrer verhältnismäßig großen Zahl und ihrem oft beträchtlichen Reichtum ein wirtschaft­liches Potential erster Ordnung dar.

      Auch die Gegensätze zwischen den Geschlechtern und den übrigen bürgerlichen Kreisen in Fritzlar sind niemals zu jener Schärfe gediehen, wie in vielen an­deren Städten, wo es darüber zu blutigen Auseinander­setzungen kam. Die dem Niederhessen eigene Abnei­gung gegen Extreme und Überspitzungen jeglicher Art, aber auch die Einsichtigkeit der führenden alten Fa­milien hat immer wieder dazu geführt, daß diese Spannungen abgebaut und ausgeglichen werden konn­ten. So ist das ältere Patriziat des 12. und frühen 13. Jahrhunderts in der zweiten Hälf­te des 13. Jahr­hunderts durch ein jüngeres Patriziat abgelöst worden, in das im 14. und 15. Jahrhundert immer wieder auch andere Familien ein­getreten sind, so daß wir von einer geschlossenen Geschlechter­herrschaft in Fritzlar nicht sprechen können, wenn auch ein gewisser patrizischer Kern des Rates immer gewahrt blieb und ihm damit Konti­nuität und eine qualitätvolle politische Führung gesichert hat.

      Zudem hat die bürgerliche Gemeinde, als sie wegen ihrer Größe nicht mehr unmittelbar an den Entschei­dungen des Rates mitwirken konnte, schon seit dem späten 13. Jahrhundert mit den beiden Ge­mein­de­worten zwei eigene Vertreter im Rate gehabt, ohne deren Mitwir­kung kein wichtiger Beschluß gefaßt, keine Rechnung geprüft und abgeschlossen werden konnte. Ausgleichend kam hinzu, daß mit den im 14. und 15. Jahrhundert neu in den Rat eintretenden Fa­milien fast ausschließlich Handwerksmeister in die lei­tende städtische Behörde kamen und hier auch ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen etwa gegenüber den Groß- und Fernhandelskaufleuten vertreten konnten.

      Fassen wir zusammen, dann bietet das Gesamtbild Fritzlars in sei­ner Blütezeit nicht nur in seiner städte­baulichen, sondern ebenso in seiner wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Leistung und Wirk­samkeit eine Erscheinung, die ihre Strahlkraft un­gebrochen über Jahrhunderte hinweg bis zum heutigen Tage bewahrt hat. Und das hat die Bürgerschaft erreicht nicht etwa in der Zeit allseitigen Friedens und sozialer Entspannung, sondern trotz tiefgreifender innerer Auseinan­der­setzungen bei oft hohen und direkten politischen Bedrohungen durch zweihundert Jahre wäh­renden Kämpfe zwischen Erzbischof und Land­graf um die Vorherrschaft in den hessi­schen Landen. Ihre großen Schlachten sind fast alle in unmittelbarer Nähe der Stadt geschlagen worden, da Fritzlar im­mer wieder als mäch­tig­stes mainzisches Bollwerk in Hessen den erzbischöflichen Truppen den militärischen Rückhalt beim Aufmarsch, aber auch die Rettung bei ihrer Flucht gewährte und daher auch selbst wiederholt angegriffen wor­den ist. Aber diese außenpolitischen Belastungen sind ebenso oft ge­meistert worden wie die immer wieder auftretenden innerstädtischen Spannun­gen, vor allem zwischen Bürgerschaft und Geistlichkeit und zwi­schen Patriziat und Handwerk. Eine so hohe politische Leistung hat unter allen Städten des Erzbis­tums Mainz außer Fritzlar nur noch Er­furt erbracht.

      Es bedarf keiner Frage, daß sich ein so blühendes Gemeinwesen nicht nur in Pflichten und Leistungen, sondern auch in Feiern und Fe­sten dargestellt und verwirklicht hat. Wir wollen daher zuletzt noch einen Blick auf einige festliche Höhepunkte des bürgerlichen Lebens werfen, wie sie die großen Empfänge, etwa bei den Besuchen der Erzbi­schöfe, der Landgrafen oder anderer Fürsten und Herren, die regel­mäßig abgehal­tenen Schützenfeste, die Hochzeitsfestlichkeiten der Bür­ger und die Orgelfeste im Dom dargestellt haben. Von den Empfängen will ich nur den Erzbischof Jo­hanns von Mainz schildern, der nach seiner Wahl zu diesem höchsten deutschen Kirchenamt auf seinem Um­ritt durch die mainzischen Territorien im Februar 1398 auch nach Fritz­lar kam, um hier die Huldigung der Bürgerschaft entgegenzu­nehmen. Wie üblich, wurde er von einem Ehrengeleit Fritzlarer Bürger, das ihm ent­gegengeritten war, eingeholt und zu seiner Herberge im erzbischöflichen Hof geleitet. Da der Erzbischof jedoch mit großem Ge­folge und der entsprechenden Anzahl von Pferden kam, mußten zahlreiche Herren und Diener des Gefolges in städtischen Quartieren un­tergebracht werden. Nachdem der Erzbischof sich eingerichtet hatte, empfing er die Besuche der Digni­täre des Stiftes, Dekan, Kantor, Scho­laster und Ku­stos, es folgten seine eigenen obersten Beamten, Kom­missar, Amtmann und Schultheiß sowie die beiden Bürgermeister Jo­hann Zenzis und Walter Katzmann. Herkommensgemäß versorgte die Stadt die erzbischöf­liche Tafel mit Wein, während die Fischer ver­pflichtet waren, die besten Fische, wie Lachse, Hechte, Forellen, die sogenannten Herren- oder Dienstfische, zur erz­bischöflichen Tafel zu liefern. Als dann am folgenden Tage die Bürgerschaft dem neuen Stadt­herrn in feier­licher Versammlung und Form ihren Huldigungseid ge­leistet und dieser daraufhin die städtischen Privi­legien urkundlich bestätigt hatte, verehrte die Stadt dem gesamten erzbischöflischen Ge­folge namhafte Geldgeschenke. Der Erzbischof selbst erhielt 100 Gul­den, jeder der vier Mainzer Domkanoniker, die ihn begleiteten, 4 Gul­den, zwei Nassauer Grafen bekamen 26 Gulden, der Vitztum, einer der hohen erzbischöf­lichen Verwaltungsbeamten, 6 Gulden. Für die Er­neuerung ihrer Privilegien schenkte die Stadt dem Schreiber nicht weniger als 8 Gulden, dem Siegelhalter 1 Gulden und dem übrigen Personal der Kanzlei, die aus insgesamt zehn Personen bestand, eben­falls ein angemessenes, abgestuftes Handgeld. Aus den übrigen Verehrungen kön­nen wir uns ein ebenso genaues Bild von der Größe und Zusammen­setzung des gesamten Reise-Hofstaates machen, der den Erzbischof außer dem eben schon genannten adeligen Gefolge beglei­tete. Der Erz­bischof führte für seine festliche Tafel eine eigene Silberkammer mit, desgleichen eine eigene Küche mit einem eigenen Hüter der Küchentüre, der dafür zu sorgen hatte, daß nicht Speisen unrecht­mäßig aus der Küche herausgetragen würden. Zwei Kellner mit zwei Knechten hatten der Küche die Le­bensmittel zuzuteilen und für ihre Herbeischaffung und richtige Verwaltung zu sorgen, während zwei andere für die Verteilung von Heu und Hafer an die Pferde verantwortlich und zuständig waren. Zwei weitere Diener waren damit befaßt, die Schüsseln aus der Kü­che zur erzbischöflichen Tafel zu tragen, zwei andere versahen ihren Dienst in der Brotkammer. In der erz­bischöflichen Unterkunft waren nicht nur zwei Pförtner an der äußeren Türe postiert, sondern auch noch zwei Pfört­ner vor der eigentlichen Herrenstube, deren Be­heizung zwei eigene Stubenheizer besorgten. Zu diesen Pförtnern und Kammertorwächtern gesellten sich noch zwei Almoseniere, die den Armen die üblichen Geld­und Speisezuwendungen machten. Um aber dem gan­zen Auftritt des Erzbischofs nicht nur ein repräsen­tatives, sondern auch ein festliches Ansehen zu ver­leihen, führte er auch eine eigene Kapelle von sechs Pfei­fern mit sich, die zur Tafel und wohl auch zum Umtrunk aufspielten, wenn der Erzbischof die Spitzen der Fritzlarer Geistlichkeit und der Bür­ger­schaft bei sich versammelte.

      Neben diesen Musikanten an den fürstlichen Höfen gab es auch freie Musiker, die als Fahrende von Stadt zu Stadt zogen und dort bei den städtischen oder bür­gerlichen Festen aufspielten. Das galt für die Schützen­feste, die die Schützenbruderschaften von weither be­schickten und zu denen sich zuweilen auch die hessi­schen Landgrafen einfanden, ebenso wie für die großen bürgerlichen Feiern; denn da diese Schießen fast immer zugleich große Volksfeste waren, durften auf ihnen die Mu­sikanten ebenso wenig fehlen, wie bei den gro­ßen städtischen Hoch­zeiten, die ja am Haupttag öffentlich, im Rathaus, später im Hochzeits­haus und nicht etwa zu Hause privat gefeiert wurden. Für Fritz­lar ist eine Verordnung des Rates von 1338 überliefert, die versuchte, den daher naturgemäß betriebenen Auf­wand der Bürger einzudämmen und deshalb für die besonders aufwendig gefeierten Verlobungen und Hoch­zeiten bestimmte Beschränkungen anordnete. Dabei wird auch der Lohn für die Spielleute bestimmt, wo­bei man zwischen Spielleuten zu Fuß und zu Pferde unterschied. Für die Verlobungen selbst untersagte man Feiern in öffentlichen Gebäuden, insbesondere im Weinhaus. Sie durf­ten nur im eigenen Hause und mit den nächsten Freunden und Ver­wandten gefeiert wer­den. Die öffentlichen Hochzeitsessen aber be­schränkte man auf ein Mittag- und ein Abendessen, deren Teil­neh­merzahl man dadurch einzugrenzen versuchte, daß man zum Mittag­essen nur 20 Schüsseln für die Gäste und fünf für die Bedienung zuließ und außerdem verfügte, daß man nicht mehr als zwei Personen an eine Schüssel setzen dürfe, während man sonst bis zu vier Personen an eine Schüssel setzte. Was müssen das für Schüsseln gewesen sein. Da man also die Teilneh­merzahl auf 50 und beim Abendessen sogar auf die Hälfte dieser Zahl herabzusetzen be­müht war, müssen wir vorher mit Teilnehmerzahlen von weit über 100 geladenen Gästen rechnen, Kinder und Dienstknechte und -mägde nicht eingeschlossen. Um diese Feiern in Grenzen zu halten, schrieb der Rat weiter vor, daß jeder der geladenen Gäste der Braut höchstens ei­nen Schilling reichen dürfte, diese aber nichts zurückzu­schenken brauche, was also bis dahin üblich gewesen sein muß; es blieb aber zu­lässig, daß man der Braut vor oder nach dem Fest größere Geschenke machte, denn selbstverständlich stellte man sich in einem Ge­schenk auch selber dar, und da genügte manchem ein Schilling eben nicht. Aber auch den Bräutigam hielt man zur Bescheidenheit an, indem man es ihm unter­sagte, der Braut eine Brosche von mehr als einer Viertel Sil­ber­mark Wert zu schenken.

      Ein solches Statut, das unter die sogenannten städti­schen Luxus­gesetze fiel, ist für keine andere Stadt Alt­hessens überliefert. Lediglich ein landesherrliches Sta­tut für die Stadt Gießen aus dem Jahre 1493 könnte damit noch verglichen werden. Es bestimmte nämlich, daß man zu einer Taufe nicht mehr als sechs Frauen ein­laden durfte, zum ersten Kirchgang der Frau nach dem Wochenbett nur zwei, zum Hochzeitszug der Braut zur Kirche lediglich sechs Paar Frauen und Jungfern und zu einer Beerdigung nicht mehr als acht Personen. Vergleicht man das mit der Fritzlarer Verordnung von 1338, dann zeigt das Gießener Statut geradezu ärmli­che Verhältnisse, von denen sich Wohlstand und Gesel­lig­­keit in Fritzlar weit abgehoben haben. Dabei ist jedoch bezeichnend, daß man hier nicht erst aufgrund einer landesherrlichen Verfügung, sondern aus eigenem Ent­schluß des Rates bestrebt war, die öffentliche Zur­schaustellung dieses Wohlstandes einzudämmen, denn das mußte auf die Dauer Neid erwecken und den Frieden der Stadt stören.

      Eine andere Frage ist, wieweit derartige Verord­nungen befolgt wor­den sind, denn bekanntlich ist der Kampf gegen Mode, Luxus, Protzerei oder Prestige, wie wir heute sagen würden, eine der dornenvollsten Auf­ga­ben jedweder Obrigkeit gewesen, die sich als sol­che noch verstanden und verantwortlich für das Ge­meinwohl betrachtet hat. Für die Fest­lich­keiten müs­sen also in Fritzlar schon damals Räume bestanden haben, in denen man bis zu 100 Gäste und mehr auf einmal bewirten konnte. Dafür standen die Räume in den unteren Hallen des Rathau­ses, eine Reihe von Kaufmanns- und Zunfthäusern, aber auch einige Gast­häuser zur Verfügung, von denen wir namentlich die Goldene Krone am Markt kennen, deren Namen of­fenkundig an die Reichsbe­ziehungen der Stadt er­innert. Wann die Stadt ein eigenes Festhaus - ein Bürgerhaus würden wir heute sagen - erbaut hat, wissen wir nicht, denn das spätere Hochzeitshaus, das heutige Museum, ist in dieser Form erst 1568 entstan­den. Es zeigt durch seine Ausmaße am aller­deutlich­sten, welche Dimensionen die Feste inzwischen ange­nommen haben müssen und daß man von den Luxus­gesetzen von 1338 damals keine Vorstellung mehr hatte. Es ist jedoch nicht daran zu zweifeln, daß die Stadt auch schon im Mittelalter ein solches Bürger­haus besessen hat, denn die Stadt verfügte damals nicht nur über eine eigene Badestube, sondern auch über ein eigenes Frauen­haus zur Unterhaltung ihrer Bürger und Gäste, wovon man da­mals noch völlig arglos Ge­brauch machte. So erhielten denn, wenn ein vornehmer Fritzlarer Kanoniker feierlich in die Gemeinschaft der Chor­herren aufgenommen wurde und sich dafür mit einer großen Weinspen­de an Stift und Stadt bedankte, selbstverständlich auch der Wirt und die Wirtin im Frauenhaus ihren Wein.

      Diese Admissionsweine, wie sie hießen, die die ge­samten städti­schen Bedienten vom Bürgermeister bis zum Schinder erhielten, sind eines der Zeugnisse da­für, daß nicht nur Gegensätze zwischen Bürger­schaft und Geistlichkeit, sondern auch zahlreiche gutnachbar­liche Be­zie­hungen bestanden, von den religiösen und geistlichen ganz zu schweigen. Von ihnen will ich hier nur das großartige gottesdienstliche Programm erwäh­nen, das sich im Laufe eines Jahres im Dom entfaltete und von der Bürgerschaft in vollem Maße in Anspruch genommen wurde, da der Dom ja ihre Pfarrkirche war. Für diesen Dom waren im Laufe der Jahrhun­derte auch gerade von der Bürgerschaft zahllose Stif­tungen, vor allem für die Seelengedächtnisfeiern, ge­macht worden, die man immer feierlicher mit Lesun­gen, Lichtern, Altarschmuck, Teppi­chen, Gesängen, ausstattete. Zu ihnen trat nun seit Ende des 13. Jahr­hunderts in immer größerem Umfang die Orgel. Seit wann der Dom eine Orgel besaß, wissen wir nicht, aber durch einen glücklichen Fund wis­sen wir heute, daß schon im 14. Jahrhundert im Laufe des Kirchen­jahres nicht weniger als 86 Kirchenfeste mit beson­deren Dotationen für die Orgelbegleitung ausgestattet waren, wobei in vielen Fällen eine ei­gene Gruppe von Choralsängern und gelegentlich auch die Schüler der Stiftschule, die nicht mit den Choralsängern identisch waren, mitge­wirkt haben. Dem läßt sich im nieder­hessischen Raum aus jener Zeit nichts Vergleichbares gegenüberstellen. Wenn ich dem nun zuletzt hinzufüge, daß in Fritzlar die ältesten Ärzte Hessens nachweis­bar sind, daß schon im 13. Jahrhundert Fritzlar mit Magister Konrad den ersten graduierten Bürgermeister einer hessischen Stadt gehabt hat, daß es über eine so große Gruppe von Waffenschmieden und -herstellern ver­füg­te, daß danach eine ganze Gasse - die Schilder­gasse - benannt wer­den konnte, die ja mit Schilden und Schwertern oft auch hohe Kunst­werke geliefert haben, daß Fritzlar immer über mehrere Goldschmiede und so namhafte Münzmeister verfügt hat, daß sie an den landgräf­lichen Hof verpflichtet wurden, und wenn wir uns dazu vergegen­wärtigen, daß in keiner ande­ren hessischen Stadt ein solcher Kranz steinerner Ke­menaten, wie ihn die Fritzlarer Kanonikerhäuser dar­stell­ten, die Kirche umgab, daß für ihre Kanoniker bereits das Studium in Paris oder Bologna zur Pflicht gemacht war, als es noch keine einzige deutsche Uni­versität gab, daß der Fritzlarer Domschatz heute nicht seinesgleichen in Hessen hat und daß kein anderes hes­sisches Kanoni­ker­stift so hervorragende Männer und Gelehrte aufweist, wie das Fritz­larer, dann glaube ich dem nichts weiter hinzufügen zu sollen, um das Ge­samtbild Fritzlars in seiner Blütezeit hier noch einmal für Sie sicht­bar gemacht zu haben.

                           Plan der Stadt Fritzlar im Mittelalter

Mit Benutzung einer Katasterkarte vom Jahre 1806
gezeichnet von O. Korn

Aus: Karl E. Demandt, Quellen zur Rechtsgeschichte der Stadt Fritzlar im    Mittelalter, Marburg (N. G. Elwert) 1939.

 

                                                                        1. Kurie am Friedhof                         17. Kurie hinter der Fleischerschirne

                                                                       2. Kurie beim Schulhof                     18. Kurie am Rathaus

                                                                        3. Kapitelshaus (Waage)                19. Münze

                                                                        4. Propstei                                             20. Fleischerschirne

                                                                         5. Kleine Kurie an der Mauer       21. Fischbank

                                                                         6. Kurie neben der Propstei         22. Bäckerschirne

                                                                         7. Kurie mit dem Brunnen              23. Kaufhaus

                                                                         8. Kurie mit der Steinsäule           24. Städtische Badestube   

                                                                         9. Kurie am Haspel                            25. Stiftische Badestube     

                                                                       10. Kurie am Steinweg            

                                                                       11. Kurie auf der Ecke zur                         a Steinerne Bürgerhäuser

                                                                              Münstergasse                                          b Bemerkenswerte Fach werkbauten

                                                                       12. Große Kurie am Friedhof                   c Torhäuser

                                                                       13. Kleine Kurie in der Holzgasse          d Mauerhurden

                                                                       14. Kurie gegenüber der Kleinen           e Spätgotische Torbogen

                                                                               Kurie in der Holzgasse                     

                                                                       15. Kleine Kurie in der Fischgasse        

                                                                       16. Kurie in der Fischgasse

 

 

Nachwort:

Der Dom, zu dem das Stadtbild von allen Seiten, am eindrucksvollsten naturgemäß von der Flußseite her gesehen, aufwächst, gibt dem Erschei­nungsbild der Stadt den Mittelpunkt, das Maß und seine Würde. Ergänzt und vervollständigt wird es durch den Kranz der Stadt­türme, die diese Mitte in weitem Umkreis schützend, umstellen und in ihrer Hut die ganze Stadt gesammelt halten und damit auch ihre eigene Bedeutunu so klar wie eindringlich darstellen, ohne jedoch den Mittelpunkt zu bedrängen, zu verstellen oder gar zu überhöhen. So steigerten sie die Schönheit der Ge­samterscheinung, denn in ihr waren eben nicht nur die beiden Domtürme, sondern auch die meisten Stadttürme architektonische Kunstwerke eigener Art. Wer nur einmal in Rotenburg, in Nürnberg oder auch nur in unserem hessischen Bü­dingen gewesen ist, weiß, was es bedeuten würde, wenn die Stadt ihre großartigste städtebauliche Eigenleistung, ihre stolze 30türmige Stadtumwehrung erhalten und nicht aus den banalsten Gründen im 19. Jahrhundert zerstört hätte. Sie würde heute in Hessen einzigartig da­stehen, denn es gibt im ganzen Lande keine solche Stadtbefestigung wieder, wie sie Fritzlar noch bis vor wenigen Generationen besessen hat.

                                                                                                                                                                 Karl E. Demandt

 

Stadtgeschichte:

          © Urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte vorbehalten. 

                                                                           Impressum:  Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-                                                                     Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ist: Dr. phil. Johann-Henrich Schotten,  34560 Fritzlar-Geismar,

              E-Mail: holzheim@aol.com und fritzlar-fuehrungen@gmx.de         

                                   Titeldesign: nach Kathrin Beckmann                      

                                                                                 Dank an Karl Burchart, Horst Euler, Marlies Heer, Klaus Leise. Wolfgang Schütz und Dr. Christian Wirkner                                                                                                                                                         für Hinweise und Tipps,  Johannes de Lange für die Scan-Vorlagen

                                                                    Die Seite ist nichtkommerziell und wird vom Verantwortlichen ausschließlich privat finanziert!

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.