Vorbemerkung

In den Monaten Januar bis April 1975 wurde im Fritzlarer Wochenspiegel unter dem Titel "Die Ungedankener Rebellion" der  Auszug einer Chronik veröffentlicht, die ursprünglich als "Geschichte der Gemeinde Ungedanken" angeblich noch heute erwerbar sein soll aber unter http://ungedanken.bplaced.net nicht mehr jedoch aktuell unter  www.ungedanken.de/Geschichte abrufbar ist. Sie muss im Jahre 1972 erstmalig vorgelegen haben. Als Autorin des umfangreichen Textes wird die Ungedänker Einwohnerin Martha Eichenberg genannt. Der vorliegende Ausschnitt umfasst die Jahre 1740 bis 1808, also die Spätzeit der Herrschaft des Stifts St. Peter in Fritzlar bis zur Epoche des 1. Kurfürstentums Hessen-Cassel und des Königreichs Westfalen. Die Publikation von 1975 unterscheidet sich in ihrer Gliederung von der ursprünglichen und aktuellen.
      Auch wenn sich der urspüngliche Name "Ungethangen" (aus der Völkerwanderungszeit?) wahrscheinlich eher auf die Lage unterhalb der frühmittelalterlichen Befestigunsganlage Büraburg bezieht, ist doch die Situation sowohl in topologischer und verkehrstechnischer wie in geologisch-bodenkundlicher Hinsicht auch eher als ungewöhnlich, um nicht zu sagen unglücklich zu beschreiben. Der Ort gehörte -nach nordhessischem Maßstab- wohl zu dem ärmeren Siedlungen und dürfte, ähnlich aber nicht ganz vergleichbar Rothelmshausen, vor allem in der Holz- und Forstwirt-schaft für das Stift Fritzlar von Bedeutung gewesen sein. Die Schilderungen der wirtschaftlichen, sozialen und polit-ischen Bewegungen der Zeit zeigen uns, wie nahe die Landbevölkerung damals am Existenzminimum entlang vege-tieren musste. Dazu kam noch die durch des Stift und die nahe Stadt Fritzlar erkennbare Abschätzigkeit bei der Behandlung der Bewohner, denen man, wenn die mündliche Überlieferung zutrifft, auch noch sozial unbequeme Personalien aufhalste. 
      Die in der Chronik geschilderten Verhältnisse erklären jedenfalls einige noch in den 1970er Jahren selbst erleb-ten Vorkommnisse, die von außen kommende, gewissermaßen schimmerlos agiererende Besucher berührten und prägten, wie auch die Nachlese (s. u.) zeigt.

UNSERE STADT IN DER WIR LEBEN

DIE UNGEDANKENER REBELLION

aus "Geschichte der Gemeinde Ungedanken" 

von Martha Eichenberg

 

1740

Dieses Jahr nimmt in der Geschichte von Ungedanken eine besondere Stellung ein. Es ist der Beginn der sogenannten Ungedankener Rebellion. Diese beschränkt sich allerdings nicht alIein auf Ungedanken, sondern zog auch ihre Kreise zum Nachbardorf Rothhelmshausen, das sich allerdings sehr zurückhielt, so daß beim Abschluß der Unruhen, die bis in das Jahr 1744 dauerten, Rothhelmshausen ungestraft aus der Geschichte heraus­kam. Man hätte meinen sollen, daß unter dem Mainzer Krummstab gut leben gewesen sei. Dieses traf in gewisser Beziehung auch zu. Dennoch waren die Verhältnisse in Ungedanken insofern schwieriger gelagert, als das St. Petristift zu FritzIar die vogteiliche Gerechtigkeit über das Dorf ausübte, man also dem Stifte in Fritzlar untertan war.

      Man glaubte, die zahlreichen Abgaben, Zinsen, Zehnten, Zoll, Akzise usw. (Akzise = städtische Verbrauchssteuer) nicht mehr Ieisten zu können, da das Dorf aus dem 30jährigen Kriege sehr verarmt herausgekommen war und noch an den Folgen dieses unseligen Krieges Iitt.

      Die dem Stift zu Ieistenden Hand- und Spanndienste waren aber nicht zuriickgegangen, im Gegenteil - man sah scharf auf die sogenannten Gerech­tigkeiten, die das Stift in Ungedanken hatte. Hinzu kamen noch Streitig­keiten anderer Art. Das Volk machte sich Luft und jagte den Greben, den vom Stift bestãtigten Dorfbürgermeister, die Dorfvorsteher usw. davon und setzte eigenmächtig neue Leute ein.

      Das konnte sich das Stift natürlich nicht gefallen lassen, und es kam zu Strafandrohungen, Pfändungen von Vieh und anderen Zwangsmaßnahmen. Die Ungedankener glaubten, sie seien im Recht, nahmen ihrer Obrigkeit ge­gen­über eine feindselige Haltung ein.

      Der damals wegen des Aufruhrs vom Stift Fritzlar im Jahre 1740 abgesetzte Bürgermeister von Ungedanken hatte mit einer Anzahl Gleichge­sinnter dem Stift als der vogteilichen Obrigkeit den geschworenen Gehorsam in Gebot und Verbot gänzlich aufgesagt, die seither in Hau und Führung des Stifts- und Amtsholzes geleisteten Dienste, die Zahlung der Steuern und Kapitalien, der Accis- und Strafgelder dem Stifte verweigert, einen neuen Dorfgreben samt zwei Vorstehern sowie einen eigenen Holzförster, Feldschützen, Dorf- oder Gerichtsknecht eigenmächtig eingesetzt.

      Als daraufhin der Stiftssyndikus Haas und der Aktuar Friderici von Dechant und Kapitel nach Ungedanken geschickt wurden, um die Empörer zu Ruhe und Ordnung zu bringen, wurde ihnen mit großem Tumult und unter allerhand Drohungen derartig zugesetzt, daß sie schleunigst die Flucht ergreifen mußten. Ohne Leibes- und Lebensgefahr durfte sich vom Stift niemand in Ungedanken sehen lassen. Die Verwaltung der Justiz lag voll­stän­dig darnieder.

1740 -1744

Auf den Bericht des Stiftes Fritzlar über diese Vorgänge an die vorgesetzte Behörde in Mainz erschien zunächst am 31. Mai 1744 eine Iandesherrliche Interimsverordnung, die an Johann Bernhard von Weitershausen und Johann Baptist Arnoldi, Kurfürstlichen Mainzer Rat und Amtmann zu Fritzlar und Naumburg, auch Keller zu Fritzlar gerichtet war.

      In dieser Verordnung des Kurfürstlichen Hofratspräsidenten wird zu­nãchst noch einmal auf die Vorgänge in Ungedanken eingegangen. Dann wird festgestellt: Das Stift Fritzlar hat die alleinige Vogteiherrschaft über Ungedanken und Rothhelmshausen. Diese haben Pensiones, Früchtegelder, Zinsen, Accis und andere dergleichen Gefälle obweigerlich zu entrichten, die

in Hau und Führung des Holzes üblichen Frohnden fernerhin zu prästieren, auch diejenigen, so von Dechant und Kapitel als ihrer alleinigen und vogteilichen Obrigkeit als Greben, Vorsteher, Waldförster, Feldschützen und Dorfknecht angesetzt und angeordnet werden, daflir anerkennen, dem Stift in Gebot und Verbot, ausgenommen in Criminal- und anderen in die landes-

herrliche Gerechtsame einschlagenden Fällen, als Folge, Reise, Musterung und dergleichen Territoial-juribus, den schuldigen Gehorsam gehörig zu erzeigen und sich bis zur endgültigen Entscheidung ruhig zu verhalten.

      Dem Dechant und Kapitel zu Fritzlar werden so viele bewaffnete Mannschaft aus der Bürgerschaft und Landmiliz unter Führung des Wachtmeisters auf Kosten des Dorfes zur Verfügung gestelit, wenn Ungedanken in seinem Ungehorsam verharren sollte.

      Dem Adam Hildemann in Ungedanken ist aber zu eröffnen, daß er Zu­sam­men­künfte in seinem Haus mit den Haupträdelsführern Johann Wicke, Philipp Orth, Konrad Siebert nicht mehr halte und dulde, überhaupt dieselben mit Rat und Tat nicht mehr unterstütze, sondern sie zum Gehor­sam gegen ihre rechtmäßige Obrigkeit anhalte.

      Diese Iandesherrliche Verordnung wurde nach ihrem Eintreffen bei der Amtsverwaltung am gleichen Tage noch den Ungedankenern bekannt gemacht.

      Ungedanken blieb zunächst halsstarrig. Es verteidigte seine angeblichen Rechte in mehreren Eingaben an das Stiftskapitel und an die Mainzer Regierung. Man beschwerte sich darüber, daß der Stiftsamtmann Kanonikus vom Plettenberg zur Bestrafung der unruhigen Untertanen einen "spani­schen ManteI" habe verfertigen lassen. Man beklagte sich wegen der hohen Abgaben und der zu Ieistenden Frondienste. Aber man vergaß dazutun, daß man der Obrigkeit den nötigen Gehorsam schuldig sei.

      Die Unruhen in Ungedanken dauerten weiter an. Es kam zu einer Zwang­seinquartierung durch die kleine mainzische Garnison in Fritzlar. Die Kosten hatten die Einwohner von Ungedanken zu tragen, insbesondere die Rãdelsführer, in deren Häuser man die doppelte und dreifache Zahl von Soldaten Iegte.

      Bittschriften und Beschwerdebriefe gingen weiterhin nach Mainz. Die Antworten erfolgten immer nur über das Stiftskapitel bzw. über den Amtmann. Hinsichtlich der Anfertigung eines spanischen Mantels erklärte

die Regierung, daß dieses von Seiten des gedachten Stiftsamtmannes ganz wohl geschehen sei, indem es in der Willkür der Untertanen stehe, sich vor dergleichen Strafen zu hüten. Zudem sei eine derartige Strafe besser, als wenn unschuldige Weiber und Kinder durch beständige Geldstrafen oder Iangwierige Gefangenschaft, mithin mit Versäumung der nötigen Arbeit per indirectum ruiniert werden. Es sei außerdem nicht wahr, daß der Jost Wicke wegen dem getragenen spanischen Mantel gestorben sei, richtig sei vielmehr, daß er danach noch gesund gewesen sei. Die Regierung empfiehlt den Ungedankenern, im öffentlichen Kapitel zu Fritzlar dem Kanonikus von Plettenberg eine kniefällige Abbitte zu tun und diesen hierum zu bitten.

 

 

1756 -1757

Die beschauliche Ruhe, die nach den schweren Zeiten des 30jährigen Krieges in Ungedanken wieder eingekehrt ist, die nach der unglücklichen Rebellion gegen das Stift Fritzlar in allen Häusem des Ederdorfes wieder heimisch geworden ist, sollte nicht mehr Iange andauern.

      Man schreibt das Jahr 1756. Schon Iange hat eine fieberhafte diplomatische Tätigkeit an den Höfen in Österreich und Schweden, Rußland und Frankreich, in Sachsen und in vielen kleinen deutschen Staaten geheime Fäden gesponnen. Alles zielt darauf ab, einen Staat zu vernichten, der durch zähe Aufbauarbeit und gewonnene Kriege eine beachtenswerte europäische Stellungerworben hat : Preußen.

      Und dieses Preußen regiert der beste aller seiner Könige. Vergebens bemüht sich Friedrich II., jede kriegerische EntwickIung zu vermeiden und "Vorschläge zur Vermittlung anzuhören". Frankreich spielt dabei ein seltsa­mes Spiel. Wohl ist ihm das Haus Habsburg ein alter Erbfeind. Aber hier Iiegen die Dinge so. daß es sich Österreich anschließen muß, denn koloniale Streitigkeiten in Nordamerika haben Frankreich in Gegnerschaft zu England gebracht. So böte jetzt ein Festlandkrieg, so argumentiert man, die beste Gelegenheit, England em­pflndlich zu treffen. Und zwar durch eine Eroberung Hannovers, das mit England in Personalunion verbunden ist. Der englische König ist zugleich Kurfürst von Hannover.

      Das Ziel Frankreichs ist klar: Demütigung Englands durch die Nieder­werfung Hannovers. Der hannoversche Staat aber hat mit Preußen einen Vertrag zu gegenseitiger Hilfeleistung abgeschlossen.

      Der Gegensatz zwischen Frankreich und England auf der einen Seite, das Bündnis Hannovers mit Preußen auf der anderen Seite machen auch das Hessenland mit den in ihm eingeschlossenen Mainzer Enklaven zum Kriegsschauplatz in dem nunmehr einsetzenden siebenjährigen Ringen.

      Die österreichische Kaiserin Maria Theresia hetzt das halbe Europa gegen den Preußenkönig und sein tapferes Volk. Friedrich II.  weiß. daß der Ausbruch des Krieges bevorsteht und sagt offen: "Ich habe keine ehrgeizigen Plãne, noch begehrliche Wünsche. Ich treffe nur gerechte Maßnahmen für meine Sicherheit und Unabhängigkeit." Und er marschiert an der Spitze seiner Truppen. Der Krieg ist da.

      Der Preußenkönig hat auf dem östlichen und südlichen Kriegs-schau­platz alle Hände voll zu tun. Da muß er den westlichen, der sich über das Münster-, Paderborner - und Hessenland erstreckt, schon seinen Verbün­de­ten überlassen. Herzog Ferdinand von Braunschweig ist Oberbefehlshaber dieser alliierten Armee, die im Westen die Angriffe Frankreichs auf Hannover

abzuwehren hat. Diese alliierte Armee besteht aus Engländern, Hannove­ranern und Soldaten der deutschen Staaten Hessen-Kassel, Schaumburg-Lippe, Braunschweig und Gotha, die sich auf Friedrichs Seite geschlagen haben.

      So sind um Ungedanken dunkle Kriegswolken aufgestiegen, die sich als vernichtende Ungewitter über die Gegend zu entladen drohen.

      Im "Gasthaus zur Stadt Mainz" in der Münstergasse zu Fritzlar, wo viele Ungedankener verkehren, hãlt man besorgt Ausschau nach einem Licht­streifen, der das düstere Gewölk durchbrechen möge. Hatten die Schwarz­seher recht, die seit dem Erdbeben im Februar eine schwere Zeit und einen verderblichen Krieg prophezeiten? Fritzlar lag zwischen Ziegenhain und Kassel, zwei Waffenplätzen, die für Freund und Feindgleich wertvoll sind.

      Wíchtige Heerstraßen durchqueren, so argumentiert man, das Hessen­land, unermeßlich in ihrer Bedeutung für die Franzosen und für die Alliierten. Zahlreiche Verbindungsstraßen zum Rhein, nach Paderborn, Warburg, Kassel und Marburg. Landesherr für die Mainzische Enklave Fritzlar mit Ungedanken und Rothhelmshausen ist Johannes Friedrich Carl von Ostheim, Kurfürst und Erzbischof von Mainz, ein gewissenhafter, Ge­rech­tigkeit liebender Landesvater und Gönner der Künste und Wissenschaf­ten. Von beiden kriegführenden Parteien umworben, schützt er anfangs Neu­tralität vor, gestattet aber den Franzosen freien Durchmarsch durch sein Land. Dadurch kommt die Enklave Fritzlar in eine schwierige Lage. denn sie

ist rings von Hessen umgeben, das auf Seiten der Alliierten steht. Ungedanken ist in diesen Tagen und Monaten erfüllt von jagender Unruhe, von einem Schwarm guter und schlechter Voraussagungen. In der "Stadt Mainz", wo auch einige Stiftsherren verkehren, erhält man die neuesten Nach­richten. Man weiß, daß eine 100000 Mann starke französische Hilfs­armee über den Rhein marschiert ist und das westfälische Lippstadt im Paderborner Lande besetzt hat. Wird die schwarze Gewitterwolke weiter über Paderborn ins Hessenland rücken?

      Was wird mit Ungedanken und Fritzlar geschehen, wenn es von dieser oder jener Partei besetzt werden sollte? Tausend Fragen schwirren an den Stammtischen empor, aber nur wenige Antworten können eine beruhigende Antwort geben. Eigentlich weiß man überhaupt nichts.

 

1757-1764

Erst Anfang November 1757 erscheinen plötzlich 320 Mann^französische Cavallerie von den Gensdarmes mit 420 Pferden in, wie es überliefert ist, der schönsten und kostbar montierten Mannschaft. Der Kommandant, Marguis de Tracy. nahm in FritzIar mit seinem Stabe Quartier und setzte damit eine alte Tradition seit dem 30iährigen Kriege wieder fort. Man hatte die Absicht in Fritzlar und den umliegenden Orten Winterquartiere zu nehmen und man fing an, sich häuslich einzurichten. Die königlichen Gens d'armes wurden bei den Bürgern und eine kleine Abteilung von ihnen bei einigen Unge­dankenern Einwohnern einquartiert. Diese mußten ihnen Betten, Holz. Stal-

Iung und andere Sachen geben.

      Da diese Leute, wie ein zeitgenössischer Bericht sagt. sehr höfIich sind, nimmt man diese Einquartierung nicht so tragisch und gewöhnt sich bald daran. Vor dem Fritzlarer Werkeltor bietet sich den Ungedankenern, die nach Fritzlar zum Markt wollen, m 8. November ein glanzvolles militärisches Bild, eine Truppenparade mit Musik und Fahnen. Drei Tage später rücken die Franzosen ab, kommen am 12. Jan. wieder und marschieren endgültig in die Winterquartiere an den Rhein am 17. Januar.

      Alle Tag neue Plag folget Kriegeszeiten nach, schreibt der Chronist zu Beginn des Kriegsjahres 1760. In Ungedanken und FritzIar lagen in diesem Winter die Regimenter des Obristleutnants Grafen von der Schulenburg und das Regiment Röder in Quartier. Es wird hervorgehoben, daß sie gute Manneszucht hielten. Während Kassel von den Franzosen belagert und ein­ge­nom­men, wurde, lag in Fritzlar und Umgebung, also auch in Ungedanken, eine starke Ein­quartierung von Hannoveranern und Engländern. Der hanno­versche Obristbackmeister Iieß im Lauf des Sommers in den Hospitalgärten 13 steinerrıe Backöfen bauen, wozu alle Fuhrleute und Männer aus dem ganzen Amt aufgeboten wurden, um an diesem großen Werk Hand anzu­legen.

      Das größte Heu- und Strohmagazin, das unsere Gegend je gesehen hat, wurde ebenfalls hier eingerichtet. Es diente zur Versorgung der ganzen alliierten Armee. Ungeheure Mengen mußten aus den Stifts- und umlie­genden hessischen Dörfern in die Stadt gebracht werden. Im Kreuzgang der St. Petrikirche und im Kreuzgang der Minoritenkirche wurden die Vorräte bis unter die Decke gelagert. Zahlreiche Stiftshöfe und Bürgerhäuser mußten ebenfalls Platz für das Magazin bereitstellen. Die Backöfen wurden im Laufe des Sommers um fünf Stück vermehrt. Um den nötigen Brennstoff zu haben, fing man an, die Gärten zu plündern, Hecken abzureißen, Gartentüren und Ständer zu verbrennen, ja sogar Häuser und Scheunen abzureißen. Die Gemeinde Ungedanken mußte Iaufend Fahrzeuge zum Fahren von Holz zur Verfügung stellen.

      Am 18. Mai zog die ganze alliierte Armee auf Fritzlar zu und schlug ein großes Zeltlager auf, das sich bis über Kappel hinaus erstreckte.

      Es fing besonders durch die Engländer die Verwüstung an: alles Getreide, das so schön stehende liebe Korn wurde sämtlich abgemäht, alle ausgesãten Iieben Feldrüchte wurden zertreten, zerschmissen, zerrissen, in Grund und Boden vernichtet und verdorben, als wenn solche keine Gaben Gottes wären. Man fing sogleich an, ohne Unterschied alle Gärten, die Hecken, die Gartentüren, Baude und Schlösser anzureißen, zu zerbrechen

und zu zerreißen, alle Tore und Türen wegzurãumen, damit alles offen, totaliter ruiniert und ein Greuel der Verwüstung würde.

      Mit beweglichen Klagen fährt der Chronist, ein Fritzlarer Stiftsgeistlicher, fort: Allda konnte man bei gelagerter ganzer Armee das kaum hervorge­krochene Gras, gepflanzte Gemüse nach WohIgefallen und Belieben weg­nehmen, wie es einem nur gefällig und denen Sinnen anständig war. Und da alles zu Grunde gerichtet und zernichtet worden, die Gãrten und Felder alltäglich geplündert, fing man an, die Obstbäume abzuhauen, die hin und

wieder noch stehenden Gartenhäuser zum Verbrennen und mit Mutwillen nicht ohne großes Getöse niederzureißen und überhaupt jenes Unheil anzu­stellen, welches man sich bei einer gelagerten sämtlichen Armee, wo Menschen und Vieh leben müssen, gar leicht vorstellen kann. Die Armse­ligkeit aber kann sich niemand vorstellen, welche die Fritzlarer, Unge­dankener und Rothhelmshausener Einwohner erlitten. da sie bei abgemäh­ten Feldern und geplünderten Gärten nicht allein sich, sondern auch noch so viele Tausende damals und hernach Einquartierte nicht ohne beson­dere Gnade Gottes verköstigen müssen.

      Auch das vierte Kriegsiahr in diesem für das Hessenland so unheilvollen Ringen zeichnete sich durch fortwãhrende Truppendurchmãrsche, Einquar­tie­rungen und Kontributionen aus. Die das Land bis an den Rand des Ver­derbens brachten.

      Der 12. April brachte Bückeburgische Jäger in unser Dorf, "überaus böse Leute". die folgenden Wochen gab es laıfend Einquartierungen, bei denen den Soldaten alle Subsistenzmittel zum Lebensunterhalt gereicht werden mußten. Diese stellten dabei nicht geringe Anspruche. Der damals so seltene Kaffee und der ebenso teure Zucker durften bei keiner Mahlzeit fehlen. Es war schwer, diese Dinge überhaupt und wenn, dann nur unter schweren Kosten zu beschaffen. Mitte Juli kamen alliierte Truppen unter dem Prinzen von Isenburg ins Quartier. Dieser befahl am 20. Juli die Stellung von 60 Wagen aus Fritzlar und Ungedanken, um die Bagage von Jesberg abzuholen.

      Die in Bürgerquartıeren liegenden Truppen wurden noch vermehrt durch Isenburgische Dragoner und Hessen. Diese stachen auf den Unrödern ein Lager ab und bezogen es. Sie machten ihre Quartiere frei für ein hanno­ver­sches Jägerkorps. Tags darauf zogen, nachdem das Lager und die Quartiere von den Alliierten geräumt waren, die französischen Truppen, eine ganze Armee stark, von morgens 3.00 Uhr bis mittags 12.00 Uhr hier vorbei. Die französische Armee war 16000 Mann stark und zog nach Kassel. Montag, den 24. ist abermals ein erstaunliches Volk von Franzosen über Homberg in unsere Gegend gekommen, alle Häuser wurden wieder voll belegt mit Franzosen, im Geismarischen, Ungedankischen, Werkelischen und Zenner­schen Feld hat die Reiterei fouragiert und ist nichts auf den Feldern stehen geblieben, welches zum Erbarmen war: niemand kann es sich einbilden, was es kostet, wenn man kompanieweise Einquartierung hat. Denn einer fordert dieses, der andere ein anderes, der dritte will wieder anders aufgewartet haben mit der größten Impertunität (Zudringlichkeit, Unver­schämtheit).

      Den 24. ist eine merkliche Bataile (SchIacht) eine Stunde von Kassel, nämlich zu Sandern vorgefallen, bei welcher die Franosen viktorisiert und die Deutschen unter dem Kommando des Oberge geschlagen und eine große Niederlage gewesen.

 

1771

Der Fritzlarer Kapitular von Vogelius ir. wird am 18. März zum Amtmann von Ungedanken bestellt.

 

1774

Am 4. Mai wurde wegen des Holzes auf dem Büraberg zwischen dem Kapitel des St. Petristiftes zu Fritzlar und der Pfarrei Ungedanken ein Vergleich geschlossen, nachdem Jahre zuvor ein Prozeß geführt worden ist.

      Pfarrer Ferrare erschien in der Kapitelsversammlung und es wurde folgendes verabredet und festgelegt:

 

1. daß ein zeitiger Pfarrer fürs künftige fortlaufend für sich und seine Nach­folger auf allen natürlichen Nutzen des sowohl hohen als niedrigen Holzes auf dem Bürberg und auf die jährlich bis hierhin ihm gebührenden elf Rei­ser­haufen renunzieren (verzichten) dahingegen das Kapitel demselben und dessen Successoren (Nachfolgern) 20 Reichstaler niederhessischer Wäh­rung von Michaelis 1774 anfänglich bis Michaelis 1775 zum erstenmal und also alljährlich termino Ostern sub Hypotheca der Stiftskammergefälle ohne Widerrede zahlen soll.

 

2. Was die auf den Äckern und Wegen stehenden Birnbäume auf dem Bürberge betrifft, so bleibt deren Nutzen dem zeitigen Pfarrer nach wie vor, doch so, daß er die Obstbäume ohne neue anzupflanzen nicht vertilgen dürfe.

 

3. Die Mastung betreffend, so erbietet sich das Kapitel; dem zeitigen Pfarrer bei deren Verpachtung drei Schweine unentgeltIich zu treiben, vorzube­halten.

 

4. Obwohl nicht zu vermuten, daß ein zeitiger Pfarrer zu Ungedanken im Dorfe zu wohnen Lust haben werde, daselbst derselbe jederzeit Benefiziat (Inhaber einer Begünstigung) zu FritzIar ist, nichts desto weniger ist die Vorsicht nicht außer Acht gelassen worden, daß wenn ein zukünftiger Pfarrer in Ungedanken oder auch zu Fritzlar ein geistliches Haus oder Scheuer bauen werde, das Kapitel ihm mit sechs gesunden Bäumen zur Hand geben wolle.

 

5. Die Hute auf dem Büraberg bleibt dem zeitigen Pfarrer auch für die Zukunft unbenommen, jedoch muß derselbe die Gehwege nach Forstrecht schonen.

 

6. Den Zehnten betreffend, so verbleibt demselben auf den im Walde liegen­den Äckern oder Wiesen das hergebrachte Zehntrecht, sowie alle übrigen der Pfarrei gehörigen Rechte hierdurch ungekrãnkt.

 

7. Dasjenige Schüsselkorn., welches derselbe bishero dem Waldschützen um auf sein Buschholz achtzugeben, jährlich abgegeben hat, ist weiter abzu­liefern.

 

1777

Die Gemeindevorsteher von Ungedanken, Johann Jost Papst, Johann Her­mann Fuhrmann und der Schulmeister Johannes Ibrath richten an das Stiftskapitel zu Fritzlar ein Gesuch um Errichtung eines Pfarrhauses, da "bey großen Wassergüssen die Ehder angeloffen war und der geistliche Herr Pfarrer bei uns des Sonn- und Feiertags sein officium nicht hat verrichten kön­nen, mithin auch viele gestorben, welche mit den hl. Sakramenten am End ihres Lebenstages wegen Abwesenheit des Herrn  Pfarrers nicht haben können versehen werden. Um solchem Übel zuvorzukommen und wir täglich eine Hl. Messe und die Seelsorge bei uns haben möchten", hat Josef Mentel des Christian Hausmann Behausung und Garten, gemeine Gerechtigkeit und Holzgebrauch gekauft, um ein Pfarrhaus daraus zu machen. Conrad Petri habe 5 Reichstaler zum ersten Kaufschilling gegeben.

 

1803

Nach der Säkularisation des altberühmten St. Petristiftes in Fritzlar durch den Reichsdeputationshauptschluß von Regensburg hörte auch die vogtei­liche Obrigkeit über Ungedanken und Rothhelmshausen auf zu bestehen. Fritzlar wurde mit den beiden Stiftsdörfern von Hessen besetzt. Hessen bil­dete aus den ihm zugefallenen mainzischen Enklaven das Fürstentum FritzIar, das sich aus den Ämtern Fritzlar mit Ungedanken und Rothhelms­hausen, Naumburg mit Altendorf und Altenstädt, Neustadt mit dem Gerichte Katzenberg und Amöneburg zusammensetzte und mit Unterbrechung in der französisch-westfälischen Zeit bis zur großen hessischen Verwaltungsreform bestand.

      Alle Abgaben, die Ungedanken früher an das St. Petristift in Fritzlar leisten mußte, gingen an den hessischen Staat über und mußten in die neu­ge­bildete Renterei nach Fritzlar abgeführt werden. Ungedanken gehörte da­mals zum Justizamt Fritzlar. Justizamtmann war damals Georg Friedrich Wüstner, übrigens der höchste hessische Beamte, der in Fritzlar die nicht leichten Übergangsverhandlungen leitete. Die alten Einrichtungen, wie sie seit Jahrhunderten unter mainzischer Verwaltung bestanden, blieben vor­erst bestehen. Auch in Ungedanken traten in dieser Beziehung keine Verãnderungen hervor. Erst das neugebildete Königreich Westfalen unter Jerome Napoleon brachte neue Verhältnisse, die von der Bevölkerung widerspruchslos hingenommen wurden.

 

1806

1. November 1806. Untergang des Kurfürstentums Hessen, Grifte kommt mit dem Amt Gudensberg zum Königreich Westfalen unter Jerome Napoleon, der in Kassel residiert. Kaiser Napoleon hatte nach der Unterwerfung Preußens aus den zwischen Rhein und Elbe verlorenen Ländern und den Besitzungen einiger benachbarter Fürsten das Königreich Westfalen gebildet mit der Haupt­­stadt Kassel. Die Bewohner Hessens erhofften von der neuen Regie­rung das Beste, denn ganz neue, unerhörte Dinge verkündete die Prokla­mation Jeromes vom 15. Dezember:

 

"Einwohner Westfalens!

Die göttliche Vorsehung hat diesen Zeitpunkt bestimmt, um eure zerstreuten Provinzen und benachbarte und dennoch sich fremde Geschlechter unter einem erhabenen Gesetze zu vereinen.

      Ich habe diesen Thron bestiegen, vorbereitet durch den Sieg, errichtet durch die Beistimmung der größten Mächte Europas, gegründet auf einem nicht minder heiligen Titel: euer wahres Interesse.

      Nur zu lange wurden eure Fluren durch Familienansprüche oder Kabi­netts­intrigen gedrückt. Alle Drangsale des Krieges wurden euch zuteil und ihr bliebet ausgeschlossen von den Vorteilen des Friedens.

      Nur einige eurer Städte ernteten die trockene Ehre, ihren Namen den Ver­­hand­lungen zu leihen, bei welchen nichts vergessen wurde als das Schicksal der Völker, die sie bewohnten.

      Wie ganz anders verschieden von diesen sind die Resultate derjenigen Kriege, welche gegen das Haupt meines hohen Hauses erregt wurden. Nur für die Völker hat Napoleon gesiegt. Jeder Friede. den er geschlossen hat, ist ein Schritt mehr zu dem Zwecke. den sein großer Genius beschlossen hat, ganzen Nationen eine politische Existenz, eine Regierung durch weise Ge­setze zu geben, für jede von ihnen ein Vaterland zu bilden und keine länger in der bedauernswerten Nichtigkeit zu lassen, bei welcher sie sich gegen den Krieg nicht verteidigen und des Friedens nicht genießen konnten.

      Einwohner Westfalens ! Dieses waren die Resultate der Tage von Marengo, von Austerlitz, von Jena. Dieses ist die Folge des merkwürdigen Friedens von Tilsit für euch.

      Durch den letzteren Tag habt ihr das erste aller Güter. das Vaterland ge­wonnen. Entfernt aus euren Gedanken das Andenken an jene zer­stückelten Herrschaften, die letzten Überbleibsel des Lehnswesens, wodurch fast jeder Flecken seinen eigenen Herrn erhielt. Jene verschiedenen Inte­ressen müssen jetzt ein einziges werden. Das Gesetz ist von nun an euer Herr, euer Beschützer der Monarch, verpflichtet, es in Ansehen zu erhalten. Andere Obere werdet ihr in Zukunft nicht kennen. 

      Einwohner Westfalens! Ihr habt eine Konstituation, angepaßt euren Sitten und Interessen. Sie ist die Frucht des Nachdenkens eines großen Mannes und der Erfahrung einer großen Nation. Ihre Grundsätze stimmen überein mit dem gegenwãrtigen Zustande der Bildung Europas und ent­halten Aussichten zu Verbesserungen, welche reichlich die Opfer ersetzen werden, die ein oder anderer von euch der neuen Ordnung der Dinge vielleicht bringen muß. Ihr müßt also derselben mit Zutrauen gehorchen, weil auf ihr eure Freiheit und euer Glück beruht." 

 

1808

In diesem Jahr wird für die Gemeinde Ungedanken von dem Rectificator Heise das Lager-, Stück- und Steuer-Buch von der Dorfschaft Ungedanken, Amt Fritzlar, Fürstentum Fritzlar, aufgestellt. Es ist für die Geschichte von Ungedanken besonders wertvoll. da es über die inneren Verhältnisse und den sozialen Stand des Ortes weitgehenden Aufschluß gibt.

§ 1 - Possessions-Stand (Besitz-Stand):

Die Dorfschaft Ungedanken, die vorher dem Stifte St. Petri gehörte, vor einigen Jahren aber durch Säkularisation des gedachten Stifts an Hessen gekommen ist, und worin dem Stifte die Untergerichtsbarkeit, dem Kurfür­sten von Mainz aber die Obergerichtsbarkeit nebst allen anderen Hoheits­rechten zustand, comptiert gegenwärtig in Ansehung der Ober- und Unter­gerichtsbarkeit dem Hause Hessen-Cassel allein und wird nunmehr zum Amte Fritzlar gerechnet.

§ 2 - Situation der Dorfschaft:

Dasselbe Iiegt 7 kleine Stunden von der Residenzstadt Cassel, eine Stunde von der Stadt Fritzlar und ebenso weit von der Fürstlich Waldeckischen Stadt Wildungen, an dem Ederfluß, westlich am Fuß des sogenannten Bür­ber­ges am Ausgange eines von Rothhelmshausen herablaufenden Tales, und ist besonders gegen Morgen und Mittag mit ziemlich steilen Bergen umge­ben, wie denn auch der größte Teil seiner Feldmark auf eben diesen Bergen gelegen ist.

      Die Feldmark von Ungedanken grenzt gegen Morgen an die Stadt Fritzlar und deren Gemarkung, gegen Mittag an das zum Amt Fritzlar gehörige Dorf Rothhelmshausen, gegen Abend an den Fritzlarschen Stadtwald und das Waldeckische Dorf Mandern, und gegen Mitternacht teils an die Mandern­sche, teils an die Geismarsche Feldmark.

§ 3 - Entstehung des Ortes:

Von dem Ursprung und von der Entwicklung des Ortes hat man keine zuverlässigen Nachrichten. Nach einem im Jahre 1335 erlassenen päpstli­chen Ablaßbrief wird Ungedanken als eines aus einigen einzelnen Höfen bestehenden Ortes gedacht, der sich durch Zerstörung eines nicht weit davon gelegenen Dorfes Holzheim vermehrt haben mag.

§ 4 - Bäche und Brunnen:

Fließt der sogenannte Ruppenbach und Ostenbach durch das Dorf. Beide Bäche entspringen in dem Fritzlarer Walde und zwar der Ruppenbach oberhalb Rothhelmshausen und der Ostenbach in dem Thale zwischen dem Mittelberge und der Winterseite, welches daher auch im Ostenbache genannt wird. Beide vereinigen sich mitten im Dorfe und ergießen sich außerhalb des Dorfes in die Eder.

      Außer dem Gemeindebrunnen, der aber dermahlen ganz verfallen ist, befindet sich nur ein einziger Brunnen in des Schutz-Juden Leib Garten, dessen Wasser aber nicht ganz helle ist. Es fehlt daher sehr an gutem Was­ser und die Einwohner müssen sich des durch das Dorf fließenden Bach­wassers bedienen.

§ 5 - Fischerei:

Die Fischerei. welche sich in der Eder von der Manderschen Grenze bis am Wald bei Fritzlar erstreckt. gehört dem Stifte zu Fritzlar, nunmehro gnä­digster Herrschaft, und ist dermalen dem hiesigen Einwohner Philipp Siebert um und für 16 Reichsthaler verpachtet und besonders durch die guten Hechte, welche darin gefangen werden, bekannt. Den Krebsfang in dem Ostenbach hat dermalen der Stiftsrentmeister Commissionsrath Goeßmann zu Fritzlar in partem salarii zu exerciren.

§ 6 - Passage:

Durch dieses Dorf geht keine ordinaere Post- oder Heerstraíše und außer denen, so von Fritziar kommen und nach Wildungen und Mandern gehen, gehet nicht die geringste Passage durch dieses Dorf.

§ 7 - Herrschaftlich und adelig freye Güther: 

Deren befinden sich weiter keine hier als die herrschaftliche Waldung der Bürberg, gemessen von 112 1/4 Acker 2 1/2 Ruthen.

§ 8 - Kirche und jus patronatus: 

Es befindet sich dahier eine Kirche, wovon die Dorfschaft Rothhelmshausen Filial ist. Diese Kirche ist 1301 unter dem Mainzer Erzbischof Gerlach eingeweihet worden; es ist aber von dem ehemaligen Bau nur noch der ziemlich baufällig Turm übrig, der in dem unteren Theile zugleich den Chor und Altar in sich faßt. Die eigentliche Kirche oder das sogenannte Schiff ist neu gebaut und der Bau (1732) angefangen und 1743 vollendet worden. Die Kirche ist gut gebaut und geräumig, wegen der Lage vor Feuersgefahr gesichert, aber schlecht unterhalten und mit keiner Orgel versehen, welche recht gut angelegt werden könnte, wenn nur die Gemeinde im Stande wäre, die hierzu nöthigen Kosten zu bestreiten.
Das jus patronatus hatte bisher der zeitige Scholaster des St. Petristifts zu Fritzlar, nunmehr aber nach der Säkularisation des Stifts competirt die Einsetzung des Pfarrers gnädigste Herrschaft. Sodann befindet sich in der Ungedankener Gemarkung noch eine Kirche auf dem Bürberge, wo die Gemeinden Ungedanken und Rothhelmshausen ihren Begräbnisort haben. Die Kirche ist unstreitig die älteste in ganz Hessen und hat den Bonifatius zum Stifter, welcher hier, nachdem er die berühmte Donareiche der Katten bei Dorf Geismar zerstört hatte, die erste christliche Kirche und mit ihr zugleich ein Bistum gründete, welches aber nicht lange gedauert hat, sondern nach Herfurt verlegt wurde. (Dieser Bericht entspricht nicht den Tatsachen: vgl. die vorhergehenden Nachrichten). Indessen aber wurden mehrere Klöster angelegt, worunter das Benediktinerkloster Fritzlar eines der vorzüglichsten war, welches aber nacher in ein weltliches Stift verwandelt wurde und bis zu seiner Säkularisation im Jahre 1803 bestanden hat.

§ 9 - Kirchen- und freye Kastengüther:

Deren befinden sich daher weiter keine als die Kirche im Dorfe und der dabey gelegene Todtenhof ad 7/16 Acker, sodann die Kirche nebst Todtenhof auf dem Büraberge ad 1 5/16 Acker 5 3/4 Ruthen.

§ 10 - Hospitalia, Legate, milde Stiftungen:

Ein Hospital ist nicht allhier. Der letztverstorbene Domscholaster Vogelius zu Fritzlar hat aber vor einigen Jahren an die Kirche auf dem Bürberge das Legat von 100 Reichsthalern vermacht, wovon die Interessen (Zinsen) alljährlich zu innerlichen und äußerlichen kleinen Reparaturen verwandt werden sollen, das die eigentliche Unterhaltung der Kirchengebäude der Stifsfabrik oblag, welche auch bisher dafür gesorgt hat.

§ 11 - Pfarrhaus, Güther und Accidentien: 

Ein Pfarrhaus befindet sich nicht allhier, sondern die zeitherigen Pfarrer haben immer in Fritzlar gewohnt und waren zugleich Stifts-Vicarii. Ehemals war das Pfarrhaus bey der Kirche auf dem Bürberge, wo dasselbe noch 1344 existiert haben soll. Indessen hat jetzt ein zeitiger Pfarrer, der in Fritzlar wohnen muß, blos zu seinem Aufenthalt während oder vielmehr vor und nach seinen Verrichtungen in Ungedanken ein eigenes Zimmer im Schulhause, das von der Gemeinde unterhalten wird.
Ein zeitiger Pfarrer in Ungedanken hat von der dasigen Gemeinde und dem Filial Rothhelmshausen als Besoldung zu genießen

A) Ständig:
1. 40 1/2 Acker 2 1/2 Ruthen Land und Triesch 3/8 Acker 8 Ruthen Wiese und 4 Acker 5 1/2 Ruthen Wüstes, in                 Summa 45 3/16 Acker 6 5/8 Ruthen, welches Land sämtlich bey der Kirche auf dem Bürberge liegt, aber theils            wegen des unfruchtbaren und steinigten Bodens, theils auch wegen des angrenzenden Waldes und daher                      entstehender Verschattung und Eingreifen des Holzes demselben wenig oder gar keinen Vortheil bringt.
2. einen kleinen Zehnten jenseits des Bürberges, welcher an Werth ein Jahr nichts, das andere 10 Helle und im 3. Jahr      18 - 20 Reichsthaler einbringt.
3. 20 Rtlr. Entschädigung vom St. Petristift für den sonst dem Pfarrer zugestandenen freyen Holzgebrauch aus der        Bürberger Waldung, die aber jetzt unter dem Geldanschlag der zur Pfarrei gehörigen Vikarie oder Beneficii Sti.           Martini begriffen sind.
4. 9 Viertel partim von den Holzheimer Hufen in der Fritzlarer Gemarkung.
5. Ungefährt 130 Rtlr. Kapitalzinsen von gestifteten Legaten, Messen etc.
6. 6 Wagen Buschholz von Ungedanken und einen dito von Rothhelmshausen.

B.) An gewöhnlichen Accidentien:
1. Vom Aussegnen einer Kindbetterin 1/2 Kopfstück.
2. Von einer Copulation und Proclamation 1 Rtlr. nebst einem Schnupftuch.
3. Von einem Begräbniß auf dem Bürberge von einem Erwachsenen mit der gewöhnlichen Leichenrede 1 Rtlr., von         Kindern die Hälfte.
4. Vom Taufen, Krankenbesuchen wird nichts bezahlt. 

§ 12 - Schulhauß, Güther, Besoldung und Accidentien:

Ein Schulhaus a 7 Ruthen ist daher befindlich, welches der Gemeinde zustehet und von einem jedesmaligen Schullehrer bewohnt wird, welches hiesige Gemeinde zu 3/4 und das Filial Rothhelmshausen zu 1/4 in Bau und Besserung erhalten müßen und hat dabey
1. Von Feldgüthern
     a) 1/4 Acker 5 Ruthen das Schulland genannt.
     b) 1/8 Acker 6 1/4 Ruthen Garten hinter Jägers Hause
     c)  -   Acker 3 1/2 Ruthen Garten beim Schulhaus, von der Gemeinde als pars salarii zu benutzen.
2. An fixer Besoldung
     a) von jedem Gemeindsmann jährlich 2 Metzen Korn und 2 Gutegroschen an Geld.
     b) aus der Stifts-Rentherey in Fritzlar jährlich ein Viertel Korn Fritzlarer Maas.
      c) den Genuß der Gemeinds-Rechte.
3. Von Accidentien
      a) von einer Kindtaufe 2 Albus
      b) vom Aussegnen einer Kindbetterin 1 Albus.
      c) von einem Begräbniß 2 Gutegroschen und wenn dabey geläutet wird, noch ein Laib Brot.
      d) ist es Observanz, daß derselbe von jedem Kinde, wenn dessen Eltern es vermögen, zur Fastnacht eine Wurst,               sowie zu Neujahr etwas zum Kochen und Hülsenfrüchte bekommt.

§13- Mineralia:

Deren werden hier keine gegraben und sind desfalls auch noch keine Versuche gemacht worden.

§ 14 - Gemeindsnutzungen und Gebräuche: 

Die der hiesigen Gemeinde zustehenden Gesamtnutzungen und Gebräuche bestehen in

 1. einem Schul-und einem Hirtenhaus  - Acker 13 1/2   Ruthen 

 2. einem Arrestantenhaus - Acker 2 1/2 Ruthen

 3. einem Hirtenacker - Acker 7 Ruthen

 4. Gemeindeochsenacker 1 3/4 Acker   2 1/8 Ruthen

 5. Wiese im Unterfeld an der Edder 3 3/16 Acker 2 Ruthen

 6. Hirtenwiese daselbst 1/4 Acker 1 1/2 Ruthen

 7. Hirtenwiese vor dem Mittelberge 1 7/16 Acker 2 Ruthen  8.

 8. Hirtengarten im Kirchfeld 1/16 Acker 3 Ruthen

 9. Gemeindsbaumschule 1/8 Acker 3 Ruthen

10. Schulland 1/4 Acker 5 Ruthen

11. Schulgarten 3/16 Acker 3/8  Ruthen

12. Waldung 541 3/8 Acker 6 7/8 Ruthen

13. Triescher und Wege 127 11/16 Acker 4 5/8 Ruthen

14. in der Brau-, Schäferey-, Hude- und Weydegerechtigkeiten, welche unter ihren Rubricken näher beschrieben werden. Alle erforderlichen Gemeindeausgaben und Anlagen müssen folglich, da die Gemeinde keine hinlänglichen Revenuen (Einkünfte) hat, die dazu angewendet werden können, von der Nachbarschaft nach dem Contributionsfuß erhoben und darüber von den Gelderhebern Rechnung geführt werden.

§ 15 - Activ- und Passivschulden der Gemeinde:
Activa hat die Gemeinde nicht, an passiva aber ... Rthr. und so viel die singuli betreffen, sind dieselben größtenteils sehr mit Schulden beladen.

§ 16 - Bau- und Brennholz:

Die hiesigen Einwohner beziehen ihr Bau- und Brennholz theils aus den Gemeindswaldungen, theils müssen sie dasselbe aus dem Waldeckischen ankaufen.

§ 17 - Waldung und Mäste:

Wie in vorigen Paragraphen bereits erwähnt worden, ist die Gemeinde mit eigenthümlichen hohen Waldungen versehen, worinnen, wenn die Mäste geräthet, die Einwohner ihre Schweine treiben. Zuweilen haben dieselben auch, um ihre Schweine desto besser fett zu machen, die Mäste im Stiftsmodo herrschaftlichen Walde und bezahlen dafür gewöhnlich 3 - 4 Reichsthaler.

§ 18 - Hude-und Weyde-Gerechtigkeit: 

Diese hat die Gemeinde in ihrer gesamten Feldmark mit dem Rindvieh, Schafen und Schweinen zu exerciren, ausgenommen auf der gelben Seiten, wo die Gemeinde Rothhelmshausen und auf der Wickehecke die Stadt Fritzlar, dagegen aber die hiesige Gemeinde auf dem Fritzlarschen Stadtwalde die Mithude-Gerechtigkeit hat. Die Hude fällt aber.weil die Districte größtenteils einen mageren sandigen Boden haben, ziemlich gering und schlecht aus und ist die Rindviehzucht nicht die beste dahier. Es bestehen aber die Viehherden dermalen aus:
14 Pferden, 29 Ochsen, 29 Kühen außer den Rindern 365 Stück Schafen.

§ 19 - Schaeferey-Gerechtigkeit: 

Mit der Schäferey-Gerechtigkeit ist die Gemeinde versehen und hält auch einen 365 Stück starken Haufen Schaafe, welche in 3 Pfirche eingeteilt sind. Auch hat ein zeitiger Pfarrer das Recht, die Schäferey zu exerciren (üben).

§ 20 - Brau- Gerechtigkeit:

Dieser Ort ist von altersher mit der Braugerechtigkeit versehen gewesen und wird solche von den 36 Gemeinds-nachbarn dergestalt exerciert, daß einer nach dem anderen, Reihe um, die Befugnis zu brauen hat, und muß der eine solange mit dem Verzapfen des Biers einhalten, bis der andere damit fertig ist. Da aber die Gemeinde kein eigenes Brauhaus hat, so brauen die Brauleute und die dazu Berechtigten in ihren eigenen Häusern, wodurch es dann kommt, daß sehr schlechtes, ja kaum trinkbares Bier gebraut wird.
 

§ 21 - Erbauung, Werth und Miethe der Häuer: 

Erbauung: Die Häuser hierselbst sind zum kieinsten Theil gut, zum Theil mittelmäßig, größtenteils aber schlecht und mit Stroh bedeckt und so einge­richtet, daß Haus, Scheune und Stallung unter einem Dache sind, und es ist ein großer Theil der Gebäude in einem schlechten baulichen Zustande.

      Die Baukosten möchten sich wohl, in Absicht, daß die Einwohner das benöthigte Bauholz nicht ganz aus ihren Gemeinds- oder herrschaftlichen Waldungen bekommen, von einem

der besten auf               600 Reichsthaler

der miitelmäßigen auf   350 Reichsthaler

der schlechten auf         200 Reichsthaler

belaufen und eins der besten 230 Reichsthaler. mittelmãßigen

160 Reichsthaler und schlechten 45 Reichsthaler zum Verkauf

wohl werth.

      Zum Vermiethen findet sich daher, weil es keine Beisitzer giebt, keine Gelegenheit.

 

§ 22 - Anzahl der Häuser und derer darin befindlichen Menschen :

Diese Dorfschaft besteht aus 39 Häusern, so denen singulis zustehen, so­dann in 1 Gemeindshirten, 1 Gemeindsarrestanten und 1 freyen Schulhaus. daß sich also die ganze Anzahl auf 42 wohnbare Häuser oder Feuerstätten nebst 2 wüsten Hausplätzen beläuft.

      Davon wohnen, so wirklich in loco (am Orte) sind:

35 Mãnner, 37 Weiber, 60 Söhne, 56 Töchter, 4 Knechte, 6 Mägde, in Summa 198 Menschen.

 

§ 23 - Handthierung und Gewerbe:

Unther sothaner Anzahl Menschen finden sich

1. an Handthierungs und Gewerbe treibenden Personen

1 Wagner, 1 Schmied, 3 Leinenweber, 1 Schuhmacher,

1 Schneider, 1 Maurer, 6 Handel treibende Juden.

2. In Herrschaftlichen Diensten findet sich niemand als

1 Forstläufer, 1 Grebe (Bürgermeister), 1 Zöllner.

3. in Gemeindediensten

1 Gelderheber, 1 Schullehrer, 1 Vorsteher, 1 Dorfdiener,

1 Kuhhirt, 1 Schweinehirt, 3 Schäfer.

 

§ 24 - Mühlen:

Dermalen ist deren keine hier vorhanden. In des Philipp Sieberts Hause ist zwar eine Mühle angebracht gewesen. dieselbe ist aber aus Mangel an Was­ser eingegangen. Wiewohl dem Eigenthümer das Recht bleibt, solche wieder anzulegen.

 

§ 25 - Wirtschaft, deren Consumtion und Branntweinblasen:

Es werden hierselbst, da durch hiesiges Dorf nicht die geringste Passage geht, keine Wirthschaften gehalten.

      Die Branntweinschenkgerechtigkeit hat aber das St. Petristift zu Fritzlar modo gnädigste Herrschaft allhier hergebracht und diese Schenke gegen­wärtig einem Juden namens Nathan Moses verpachtet, welcher sich hier ein Zãpfer hält, dem er den Branntwein vorlegt, welcher aber öfters so schlecht ist, daß es zu wünschen wäre, daß den Betrügereien des Juden ein Ende gemacht würde. Das Herbergiren der Fremden stehet allein nach der Obser­vanz (Gewohnheitsrecht) demjenigen zu, welcher just den Bierzapfen hat. Branntwein ist dahier noch vor einigen Jahren gebrannt worden, gegen­wärtig finden sich aber keine Blasen hier, weil von der neuen Ver­ordnung, kraft deren nur 1 Einwohner, so 100 Acker Land besitzt, Branntwein brennen darf, kein Einwohner Gebrauch machen kann.

 

§ 26 - Situation des Feldes und deren innerliche Beschaffenheit:

Die Feldmark dieser Dorfschaft liegt fast durchgängig uneben und bergigt, ist fast größtenteils von Waldungen umgeben, ausgenommen nach der Mandernschein Grenze. wo das Feld offen und sommerisch liegt. Da die bestellbaren Lãndereyen größtentheils an Bergen liegen, welche mit Wald bewachsen sind, so leiden solche nicht nur sehr durch die Beschattung, sondern auch durch die herabstürzenden Wasser, welche allenthalben tiefe Fluthgräben gerissen haben. Der beste Strich liegt zwischen der Edder und dem Bierberge in einer ganz egalen Lage, hat einen gelben sandgen Boden und bringt vorzüglich gute Winterfrucht hervor, kann auch nur allein be­som­mert werden. Links dieser Lage steigts aber ziemlich steil bergan, wo das Land blos terrassenartig cultivirt werden kann. Der Boden besteht aus einer rothen Leimenerde mit vielen Steinen und Sand untermischt, welches fast der Boden der ganzen übrigen Feldmark ist. Die zwischen dem Lande liegenden Raine werden nothdürftig als Wiese benutzt. Von da ziehts sich wieder am Walde hinunter bis in den Grund, bis an den sogenannten Osten­bach. Diese Lage ist eben falls abhãngig und leidet am meisten von der Beschaffung und Regengüssen und Iiefert größtentheils nur Hafer. Vom Ostenbach steigts wieder herauf bis an den rothen Weg, wo auf der Höhe die Mandernsche Feldmark ihren Anfang nimmt. Dieser Strich hat rothen Ieimenartigen Boden mit vielen Steinen und Graud untermischt , ist im Grunde zu naß und auf der Höhe zu spröde. Tiefe Flutgraben reißen öfters ganze Stücke Land mit sich weg. Rechts am Dorfe und zwischen der Edder Iiegen noch einige Stücke, welche zu den guten gerechnet werden können

 

§ 27 - Qualitas moralis:
Die hiesigen Güther bestehen blos aus Hufengüthern und Erbländereien.

§ 28 - Casus fortuiti:
Diese Feldmark leidet nicht nur wegen der abhängigen Lage sehr von Platzregen und Regengüssen, sondern die Edder tut auch an denen daran gelegenen Landereyen und Wiesen sowohl durch Überschwemmung, welche Sand und Kies hinterläßt, als auch durch Wegschwemmung, großen Schaden.

§ 29 - Cultur und Güther:
In Ansehung des Pflügens ist die Cultur eben nicht sonderlich beschwerlich, was aber das Ein- und Ausfahren betrifft, so ist dieses wegen der jähen Lage der meisten Landereyen sehr beschwerlich und werden vor einen Pflug gespannt gewöhnlich 2 Pferde oder 2 Ochsen.

§ 30 - Frucht, Aussaat und Erndte, wie auch Werth und Miethe der Landereyen: 
Im Winterfeld werden gewöhnlich 5 und im Sommerfeld 6 Metzen auf 1 Acker ausgesät, und ist der Ertrag nach Angabe der Taxatoren folgendergestalt: 

     Im Winterfelde 

§ 32 - Graenz-Beschreibung: 
Die Gränze nimmt ihren Anfang mitten auf dem Wege von Fritzlar nach Ungedanken unterhalb des Bürberges, woselbst ein Kreuz auf einer kleinen Erhöhung steht, welches der Gränzpunkt zwischen Fritzlar und Ungedanken ist, zieht sich alsdan linker Hand in die Höhe an Johannes Fuhrmanns und dem Pfarrtriesch her, geht über diesen her und dem daran anstoße' den Theil des Waldes vom Bürberge zwischen Martin Wiekes Wiese und der Fritzlarer Gränze bis zu dem Gränzstein "Am Langenstein" genannt, von da den Weg hinauf grade über Jeremias Eichlers Land bis auf Johannes Franzen Acker und dem daselbst befindlichen Stein an Andreas Bachen Wiese her um den sogenannten Ruppenberg herum bis an die Rothheim häuser Gränze, woselbst ein Gränzstein sich befindet, von diesem über eine kleine Ecke Land des Ricus Jäger und am Ungedankener Walde, die gelbe Seite genannt, bey den krummen Bäumen vorbey bis an die Stadt Fritzlarsche Waldung, der Leerkönig genannt, wendet sich dann rechts in gerader Richtu am Fritzlarer Walde her bis an Andreas Bachen Wiese, hinter welcher der Ostenbach herfließt, von dieser und Johannes Giebels Wiese macht der obengedachte Ostenbach die Gränze, bis an Johannes Papst Wiese, welche eine Spitze in den Fritzlarer Stadtwald macht, woselbst zwey Gränzsteine sich befinden, stößt an Johannes Bachen und Dietrich Eichenbergs Trischer her, auf Philipp Sieberts Land, wo ein Gränzstein sich befindet, welcher die Richtung auf des Andreas Bachen Land hat. Von da nimmt solche (Gränze) die Richtung nach dem auf Nicolaus Jägers und Consorten (Genossen) Triesch befindlichen Gränzstein, geht von diesem unter Emanuel Franz und Martin Wicke über die Spitze des letzteren Land, weiter quer über die Spitze des Johannes Fuhrmann Land auf den daselbst befindlichen Gränzstein, immer an der Mandernschen Feldmark her, quer über Nicolaus Jägers Land auf die Spitze des Dietrich Wicken Land und den daselbst befindliche Gränzstein, zieht sich alsdann am Ostenbacher Felde hinweg bis auf den Gränzstein auf Martin Wickens Land, von diesem bis zu dem auf Johann Fuhrmanns Land, von diesem quer über Johannes Papst Land auf den daselbst befindlichen Gränzstein. Von diesem läuft solche am Gemeinds-Triesch und Emanuel Orths Witwe Land durch den Fahrweg über des Henrich Palz von Mandern Land und über die Spitze des Johannes Degenhard Land bis zum Gränzstein, ferner unter dem Gemeindstriesch hinweg bis an Samuel Orts relicta (Witwe) Land, von diesem unter den Ländern hinweg bis an Nicolaus Jägers Land quer über dies, sowie über Fuhrmanns und Orths Länder jenseits um den Gemeindshuderaasen herum wieder Uber die Edder herüber an Gemeindsländereien her bis an den Weg auf den herrschaftlichen Wald, der Bürberg, unter diesem hinweg bis an oben gedachtes Kreuz, wo der Anfang gemacht worden.

§ 33 - Frucht-Gemaes:
Man bedient sich hier des Fritzlarer Frucht Maases, wovon auf 1 Casseler Viertel 17 3/4 Metzen gerechnet werden.

§ 34 - Zinsen:
Diese haften auf den singulis zustehenden Gütern und bestehen im folgenden
1. in die Rentherey Fritzlar
    a) Dienstgeld 9 Rtlr. 21 Albus   9 Heller
    b) an stand.Zinsen 3  Rtlr.   5 Albus
     c) an stand.Federvieh 4 Gänse, 19 Hühner,62 Hahnen
     d) an stand.Früchten  23 Viertel Korn und 23 Viertel Hafer
2. ad massam pauperum an ständiger Frucht 1 Viertel 8 Metzen Korn und 1 Viertel 8 Metzen Hafer
3. ad cameram plebanorum an ständigen Zinsen 8 Albus
4. an die Pfarrei Fritzlar an ständigen Zinsen 6 Albus
5. an die Schule zu Ungedanken
    a) an ständigen Zinsen 3 Rtlr. 16 Albus
    b) an ständigen Früchten 5 Viertel 4 Metzen
6. an den Commissionsrath Praetoriuszu Carlshafen 2 Metzen Korn und 2 Metzen Hafer
7. an den Kirchen-Kasten zu Dorf Geismar 2 Albus Zinsen
8. an die dortige Gemeinde 1 Rtlr. 17 Albus Zinsen
9. an die Pfarrei daselbst
    a) ständige Zinsen 24 Albus
    b) ständiges Federvieh 2 Hahnen
    c) ständige Früchte 8 Metzen
10. an den Kirchenkasten daselbst an Zinsen 1 Rtlr. 3 Albus daß also die Totalsumme in 9 Rtlr., 21 Albus 9 Heller              Dienstgeld 10 Rtlr. 31 Albus stand. Geldzins, 4 Gänse 19 Hühner 64 Hahnen 29 Viertel 19 Metzen Korn. 24                    Viertel 10 Metzen Hafer Fritzl. Maas st. Zinsfrüchte, 8 Metzen unständiger Zinsfrüchte besteht.

§ 35 - Zehnten:
Der größte Theil der hiesigen Landereyen ist zehntbar und zwar
1. gnädigster Herrschaft
2. der Gemeinde Geismar mit der 11. Garbe
3. der Gemeinde Mandern
4. dem Pfarrer zu Fritzlar mit der 10. Garbe
5. das übrige ist zehntfrey.
Ferner hat gnädigste Herrschaft auch den Flachs- und Lämmerzehnten zu beziehen, welcher letzterer aber nicht in natura gezogen, sondern von jedem Stück 2 Albus bezahlt wird.

§ 36 - Dienste:
Die Gemeinde mußte sonst den Stiftsgeistlichen Bestallungsholz im Stiftswalde hauen und nach Haus fahren. Seit der Säkularisation des Stifts geschieht dies aber nicht mehr, sondern sie gibt dafür jährlich an die Rentherey Fritzlar 9 Rtlr. 21 Albus 9 Heller Dienstgeld (Abgelöst am 17. Februar 1852, es waren 9 1/3 und 1 1/2 Fuhren).
Für den jedemaligen Stifts-Rentmeister müssen jedoch noch 12 Wagen Holz nach Fritzlar gefahren werden, welches von 6 Gemeinds-Nachbarn geschieht, welche zu dem Dienstgeld nichts beytragen.
Außerdem müssen auch noch die nöthigen Fahr- und Handdienste beim Kirchen- und Schulbau sowie zum Wasserbau an der Edder geleistet werden.

§ 37 - Heerwagen:
Derer werden hier keine gestellt.

§ 38 - Servitut (Dienstbarkeit:
Die hiesigen Einwohner befinden sich nicht in der Leibeigenschaft.At varius vel pharetra vel turpis

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