Das Chorherrenstift St. Peter zu Fritzlar,
800 Jahre Stätte des geistigen Lebens in Hessen.
Von Hans Josef Heer
Aus dem von Bonifatius gegründeten und Abt Wigbert geführten benediktinischen Kloster des 8. Jahrhunderts entwickelte sich etwa um die Jahrtausendwende das Chorherrenstift St. Peter. Diese in die kirchliche Entwicklung Fritzlars tief einschneidende Wandlung ist möglicherweise mit Kaiser Heinrich II. in Verbindung zu bringen. Unter seinem Einfluß hat Abt Godehard von Hersfeld wahrscheinlich das alte, strenge Benediktinerkloster zu Fritzlar 1005 in ein freieres Chorherrenstift umgewandelt. Im Bestreben, die Klosterzucht in Hersfeld zur alten Strenge zurückzuführen, war Godehard die rechte Hand Kaiser Heinrichs II. gewesen. Aber nur ein Teil hatte sich dort gefügt, andere, vor allem der sonst gutgesinnte Mönch Amelung von altem hessischen Adel, forderten eine mildere und leichtere Form des geistlichen Lebens. Um auch diesem Rechnung zu tragen, wandelte Godehard das Kloster Fritzlar in ein Stift um und bestellte zum ersten Stiftsdechanten den Hersfelder Mönch Amelung. Grundsätzlich wird man sagen dürfen, daß die Gründung des Bonifatius in Fritzlar nicht dem Zweck diente, das Mönchsideal zu fördern, sondern das Christentum in Hessen durch praktische Seelsorge zu festigen; Hersfeld und Fulda dagegen blieben eine aus benediktinischem Geist zu asketischen Zwecken erfolgte Gründung. Die Umwandlung zum Stift vollzog sich allmählich; das Haupt desselben war nicht mehr ein Abt, sondern der Propst. Solange das alte Kloster in Fritzlar noch bestand, wurde es von allen Mitgliedern bewohnt. Auch viele Einrichtungen aus benediktinischer Zeit wurden im Stift beibehalten, unter anderem die Schulungen für akademische Ausbildungen, aber auch die des einfachen Volkes sowie die Kunstwerkstätten für Goldschmiedearbeiten und Schreibstuben für Handschriften und Buchmalereien.
So konnte noch 1085, sechs Jahre nach der zweiten Zerstörung Fritzlars von 1079, der Mainzer Erzbischof Wezilo schreiben: „Als ich an den Ort kam, der Fritzlar heißt, fand ich das Münster von den Sachsen verbrannt, das Kloster völlig zerstört vor. Wie Räuber hatten die Sachsen gehaust. Überall Trümmer, und die Brüder klagten unter Tränen, auch die Schätze seien ein Raub der Flammen geworden."
Nach dieser zweiten Zerstörung und besonders nach der dritten Zerstörung 1232 entwickelte sich das Chorherrenstift zu einer freieren geistlichen Genossenschaft, in der jeder Chorherr sein eigenes Haus, Kurie genannt, bewohnte, das ihm das Stift zeitlebens überließ. Auch der Urkundennachweis, aus dem man die Geschichte des Stiftes und der Stadt erkennen kann, hat sich erst nach 1232 in gut überschaubarer Reichhaltigkeit erhalten, wogegen Urkunden vor dieser Zeit in Fritzlar kaum die Katastrophen überstanden haben. Wie schon oben erwähnt, war der höchste Geistliche des Stiftes der Propst. Er stand als Archidiakon an der Spitze des Archidiakonates Hessen, das neun Diakonate umfaßte: Fritzlar, Ottrau, Urf, Bergheim, Mardorf bei Homberg, Braach bei Rotenburg, Gensungen, Kirchditmold, wozu Kassel gehörte, und Schützeberg bei Wolfhagen. Diese neun Dekanate mit ihren sämtlichen Geistlichen und Kirchen unterstanden dem Propst oder Archidiakon von Fritzlar. Er war der mächtigste Kirchenfürst in Hessen und hatte gleichsam die Erbschaft des eingegangenen hessischen Bischofs von Büraberg angetreten. So war z. B. Eckehardus von Momberg, Sproß einer hessischen Ministerialfamilie, 1248 Propst von St. Peter in Fritzlar. Dieser führte im Verein mit Konrad von Elben und Werner von Löwenstein im Auftrage des Markgrafen Heinrich von Meißen die vormundschaftliche Regierung für den minderjährigen Heinrich von Brabant, das Kind von Hessen, den späteren Landgraf. Als Archidiakon von Hessen vollzog auch der Propst von Fritzlar unter großer Feierlichkeit im Jahre 1365 die Erhebung zur Stiftskirche der von Landgraf Heinrich dem Eisernen erbauten Martinskirche zu Kassel. An der Seite des Propstes stand ein geistlicher Offizial, der in seinem Namen die geistliche Gerichtsbarkeit im Archidiakonatsbezirk ausübte. Doch über das Stift selbst und dessen Geistliche hatte der Propst keine Gewalt. Das war eine alte Freiheit des Stiftes, die, wie es heißt, „der St.-Peters-Kirche zu Fritzlar als der Mutterkirche aller Kirchen der Fritzlarer Propstei zustehe“.
Die hohe Stellung, die der Propst von Fritzlar in ganz Hessen einnahm, machte die Propstei selbst für Fürsten und Grafen begehrenswert. In der langen Reihe der Fritzlarer Pröpste finden wir einen Landgrafen von Hessen, mehrere Grafen von Ziegenhain, einen Grafen von Waldeck, einen Grafen von Isenburg und Büdingen, zwei Grafen von Nassau und sogar einen Kardinal. Besonders im 13. Jahrhundert finden wir unter den Fritzlarer Pröpsten bedeutende Männer, die im Rate der Fürsten saßen, wie Propst Burkard von Ziegenhain, Kanzler des Kaisers Heinrich VI. und dessen Offizial, Wilhelm von Fritzlar, Kanzler Wilhelms von Holland. 1596 ging die Propstei ein. Durch die Glaubensspaltung war ihr hessischer Bereich verlorengegangen. An die Stelle der Pröpste traten nunmehr die geistlichen Kommissare, deren erster Konrad Schenk von Schweinsberg war. Um ein überschaubares Bild von dem Fritzlarer Chorherrenstift zu vermitteln, werde ich auf die einzelnen Aufgabenbereiche seiner Mitglieder näher eingehen, die zum Teil eng mit dem Wirtschaftsleben der Stadt verbunden waren.
An der Spitze des Stiftes selbst standen die Prälaten, die, wie der Propst, Priester sein mußten: Dechant, Scholaster und Kantor. Der Dechant war das Haupt des Stiftes. Er hatte dessen Interessen überall zu vertreten, die Verfassung und die Statuten zu wahren und über die Kirchenzucht zu wachen. Dem neuen Dechant hatten die Stiftsvasallen den Treueeid zu leisten. Das Stift Fritzlar zählte 22 Vasallen: von Wildungen, Riedesel, von Trügelrode, von Marburg, von Schomberg, von Linsingen, von Gilsa, von Urf, von Elben, von der Malsburg, von Geismar, von Vecheling, von Radehausen, von Hanxleden, von Buseck, von Anreff, Katzmann u. a. Die Vasallen dienten dem Schutze des Stiftes. Ihre Güter, Eigentum des Stiftes, wurden ihnen und ihren Nachkommen von diesem gegen ein Lehnsgeld als Lehen übergeben mit der Verpflichtung, dem Stifte treu und hold zu sein, es vor Gefahren zu wahren und ihm in seinen Fehden persönlich zu Diensten zu stehen, alle Lehnsstücke nach Vermögen in Bau und Besserung zu halten, dieselben ohne Vorwissen und Einwilligung der Lehnsherren nicht zu verkaufen, zu vertauschen oder zu versetzen und nach Aufforderung der Lehnsherren mit den Lehns- briefen zu erscheinen und sich von neuem mit den Lehnsstücken belehnen zu lassen. In der Kapitelstube hatten die Lehnsleute einen Eid zu leisten, zu dem sie der Dechant mit den Worten aufforderte: „Ihr sollet geloben und einen körperlichen Eid in Eure Seele abstatten, daß Ihr Dechant und Kapitel und ihren Nachkommen als Euren Lehnsherren treu und hold sein, ihren Schaden wahren und bestens werben wollet, wie das treuen Lehnsmännern nach Lehnsrecht Rechten wohlgeziemet, eignet und sich gebühret.“
Nach dem Dechant kam in der Rangfolge der Scholaster. Ihm oblagen vor allem die Pflege des Studiums, die Aufsicht über die Stiftsschulen und die Sorge für den Nachwuchs des Stiftes, die Domicellare. Seiner Aufsicht unterstand auch das Stiftsarchiv. Auch hatte er die stiftischen Rechtsstreite zu führen. Die Bezeichnung des Scholasters als „magister scholarum“ (schon 1190), die des Rektors als „rector scholarum“ (1314) beweist, daß es damals nicht bloß eine Schule in Fritzlar gegeben hat, sondern daß außer der internen Stiftsschule auch eine externe Stadtschule vom Stift unterhalten wurde. Gelehrt wurden an der Fritzlarer Stiftsschule Sprachen, Theologie, Jurisprudenz und die schönen Künste wie Dichtung, Musik, Buchschreiben und Malerei.
Es spricht für den hohen Stand der Schule, wenn sich Landgraf Hermann von Thüringen und Herr von Hessen (1190-1216), der Gönner und Freund der schönen Dichtung, aus Fritzlar einen gelehrten Schüler erbat, um sich von ihm eine Bearbeitung des Trojanerkrieges in deutschen Versen liefern zu lassen. Herbort von Fritzlar hat diesen ehrenvollen Auftrag in 18 458 Versen gedichtet.
Weiterhin ist urkundlich nachweisbar, daß schon 1290 die Universitäten Bologna und Paris ausdrücklich als akademische Fortbildungsstätten der Fritzlarer Scholaren bezeichnet werden. Zum Stift und seiner Schule gehörte eine berühmte Handschriften-Bibliothek, die durch einen eignen Bibliothekar und Buchbinder (negociator librorum) instand gehalten wurde. Ein Beschluß v. J. 1387 verfügt regelmäßig jährliche Revisionen der Stiftsbibliothek durch gewissenhafte und erprobte Personen der Stiftskirche. Sorgfältig sollte von ihnen die Bücherei nach Zustand, Wert und Zahl der darin oder an anderen Stellen frei oder angekettet befindlichen Bücher geprüft werden. Das vorhandene Handschriftenmaterial ging in die Tausende; welche kostbaren Bände das Stift früher besaß, beweisen die noch heute erhaltenen besonders kunstvollen 48 Bände im Schloß Pommersfelden bei Bamberg und die in der Landesbibliothek in Kassel, der Bischöfl. Bibliothek in Fulda sowie die noch vorhandenen im heutigen Dom. Der damalige Bibliothekar und Stiftsscholaster von Speckmann schreibt 1742: „bey einer Kurfürstlichen Commission Churfürst Franz von Schönborn, Erzbischof von Mainz, sehr schöne Manuscripte in Pergament sich ausgebeten und von dem Stift empfangen, sind aber noch 200 übrig.“ An anderer Stelle schreibt Speckmann vom gleichen Jahre: „Ist das Obergebäude der Stiftsbibliothek ober dem Kreuzgang verfallen und durch die Bunnengefach sind zwey Wagen voll Bücher inbrauchbar hinweggeworfen worden.“ Den größten Verlust erlebte das Stift bei der Säkularisation 1803, bei dessen Auflösung das gesamte Vermögen an den Landgrafen von Hessen-Kassel fiel, hierbei gingen ganze Wagenladungen von Handschriften und gedruckten Bänden in die Bibliotheken nach Kassel. Hier sind sie wenigstens nach der Absetzung der hessischen Landgrafen in den Besitz des Landes Hessen gekommen und stehen heute der Forschung offen. 1960 stellte die Deutsche Forschungsgemeinschaft für Kassel 56 000,- DM zur Verfügung, um einen Teil dieser Handschriften zu katalogisieren, dessen erster gedruckter Band 1969 unter dem Titel erschien: „Die Handschriften der Murhardschen Bibliothek der Stadt Kassel und Landesbibliothek, Band 2, MANUSCRIPTE JURIDICA." Bearbeitet von Marita Kremer, herausgegeben von Dr. Ludwig Denecke. 1969. Verlag Otto Harrassowitz, Wiesbaden. Frau Kremer bedankt sich für die Mitarbeit von 14 Professoren und 16 Doktoren aus dem In- und Ausland und schreibt unter anderem in ihrem Vorwort:
„Die Manuscripta juridica` nach der Einteilung des alten handschriftlichen Katalogs umfassen 149 Handschriften und Fragmente aus dem Römischen, dem Kanonischen, dem Zivil- und Völkerrecht, darunter auch einiges, was man heute nicht unbedingt als juristisch bezeichnen würde. Den wichtigsten Teil der Sammlung bilden die Codices und Fragmente aus der Bibliothek des Domstifts St. Peter in Fritzlar, die mit 54 mittelalterlichen Stücken ein sehr aufschlußreiches Bild von dem Zustandekommen und dem Gehalt einer solchen Dombibliothek zu geben vermögen.“
Von den 149 Handschriften bilden die 54 Bände aus Fritzlar ca. 90 Prozent aller wertvollen mittelalterlichen Schriften vom 9. bis zum 15. Jahrhundert, welche zum größten Teil auf Pergament und mit kostbaren Initialen (mit farbigen Bildwiedergaben aus dem Gerichtsleben) ausgeschmückt sind. Es handelt sich bei den Bänden um ganze Handschriftenpakete bis zu 600 Seiten, aus denen man außer Juristischem auch viel Geschichtliches und sogar berühmte Reimdichtungen des Mittelalters finden kann.
Aus dieser Stiftsschule hervorgegangene Stiftsherren finden sich, wie ein Blick in die Register der meisten Urkundenwerke lehrt, weit über die Grenzen des Archidiakonatsbezirks Fritzlar hinaus als „notarii“ und „scriptores“ (Notar und Schreiber) oder hohe geistliche Würdenträger in Mainz, Aschaffenburg, Paderborn, Minden, Hildesheim, Osnabrück, Halberstadt, Erfurt, Magdeburg, ja in allen größeren Orten Norddeutschlands wie auch als Kurialen zu Avignon und Rom.
Bis zur Reformation wurden ferner viele Kanoniker von den damaligen Fürsten als Kanzler herangezogen. 1194 nennt Erzbischof Siegfried v. Mainz den Kan. Hermanus v. Fritzlar als Notar.1196-1207 wird Adeloldus aus Fritzlar als solcher genannt. 1246-47 war der Fritzlarer Propst Burkardus von Ziegenhain Kanzler Heinrich Raspes, des Schwagers der hl. Elisabeth von Thüringen. 1279 wird Henricus de Anreff can. fritL Kanzler des Landgrafen Heinrich von Hessen. 1354 war Bertram von Wolfshain can. fritl. protonotarius der Landgrafen. Heidenrikus von Fritzlar notarius von Adolphi 1. Tilmann Hollauch, ein Fritzlarer Altarist, war 1413-58 Kanzler des Landgrafen Ludwigs 1. Unter den Räten dieses Landgrafen waren Dietrich von Uffeln can. fritl. sowie die Altaristen Joh. Torlon und Joh. Morsen seine Räte. 1419 ist Volpert Regis de Fridslaria Notar und Schreiber des Mainzer Stuhles. 1434 finden wir Joh. Kirchhain, später Dekan des St.-Peters-Stifts, Kammerschreiber des Erzbischofs, 1465 Conrad Balke can. fritL landgräflicher Kanzler und 1465 Dr. Joh. Herdeyn aus Fritzlar, „Heimlicher Rat“ des Landgrafen Hermanns. 1479 Dr. Joh. Menche, scolast. fritl. Notar und Rat des Landgrafen Heinrichs, 1483 wurde er als prepositus fritl. Kanzler Landgraf Hermanns zu Hessen Erzbischof von Köln. Die Fritzlarer Stiftsschule mit ihren bedeutenden Juristen war sicherlich der Anlaß für „das Landfriedensgericht“, ein Bündnis, welches in Fritzlar gegründet wurde und wiederholt dort tagte. Um den fortwährenden Räubereien, Wegelagerungen und Plünderungen, Gewalttätigkeiten usw., die zu einer Landplage geworden waren, ein Ende zu machen, trat eine Anzahl Fürsten zu Bündnissen zusammen, welche den Zweck hatten, diese Ausschreitungen zu unterdrücken und vorkommende Streitigkeiten durch Landrichter zu schlichten.
So schlossen Erzbischof Gerlach und Landgraf Heinrich 1. 1254 einen solchen Landfrieden. Ihre Landrichter traten z. B. am 3. Mai 1266 in Fritzlar zusammen, um Meinungsverschiedenheiten zu schlichten. Nachdem nochmals 1278 bei Fritzlar zwischen Erzbischof und Landgrafen neue Vereinbarungen getroffen waren, traten 1293, weil die Verhältnisse inzwischen wieder unerträglich geworden waren, die Städte Fritzlar, Naumburg, Hofgeismar, Wolfhagen, Warburg, Marsberg und Höxter zu einem Landfriedensbunde zusammen. 1361 und 1370 finden wieder Vereinigungen zwischen den beiden Landesherren in Fritzlar statt. Jetzt treten auch benachbarte Fürsten dem Bunde bei. Am 12. März 1385 verbünden sich Erzbischof Adolf, Herzog Otto von Braunschweig, die Grafen von Waldeck und Ziegenhain und viele Ritter und Knappen. Zur Leitung der Geschäfte sollen der Erzbischof drei, das Land Westfalen drei, das Land Sachsen drei und die Lande zu Hessen und in der Buchenau (Fulda) drei Abgeordnete wählen, „und wann die gekorene alle zusammen ryden wurden, daz solde gescheen gein firczlar". (Aus Braunschw. Urkb. VI p. 123.) 1393 traten dem Bunde die Bischöfe von Paderborn, der Landgraf Balthasar von Thüringen und Markgraf zu Meißen sowie Landgraf Hermann von Hessen bei.
„Auch sind wir fursten überkomen, waz das wir alle jare eyns czusamen komen sollen czu Friczlar mit namen uff den suntag nach mitfasten, und dazu überkomen, waz nucze gut sie czu dem fride." (Cod. dipl. Sax.) 1401 ritten die Schiedsleute noch nach Fritzlar. In der Rechnung der Stadt Hildesheim heißt es da: „de hovetman verdan do he reden was van unses herm weghen an de lantrichtere to Fritzlar.“
All diese urkundlich belegten Vorkommnisse zeigen uns die bedeutende Stellung der Stiftsschule im mittelalterlichen Fritzlar. Im Jubiläumsband, „Der Philipps-Universität in Marburg zur Vierhundertjahrfeier“, des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde, Band 56, 1927, von Seite 347 bis 436 beschreibt Dr. Karl Heldmann, Professor an der Universität Halle-Wittenberg, „Das akademische Fritzlar im Mittelalter“, bringt er einen Beitrag zur Geschichte des geistigen Lebens in Hessen, worin er die Stiftsschule zu Fritzlar als einen Vorläufer der Philipps-Universität von Marburg sieht, und als Abschlußkapitel folgendes:
„Unbezweifelbar bleibt dennoch, daß das ungünstige, jedenfalls aus einem konfessionellen Vorurteil geborene Urteil über die Stiftsschule im Mittelalter in keiner Weise zu Recht besteht und allein schon durch die Listen der Scholaster, Graduierten und Studierenden, die wir folgen lassen, bündig widerlegt wird. In Wahrheit ist das Fritzlar jener Jahrhunderte vielmehr der eigentliche Mittelpunkt des geistigen Lebens in Alt-Hessen gewesen, ein nicht bloß einfach kirchliches, sondern auch ein akademisches Fritzlar', das seine Rolle erst ausgespielt hat, als die neuen Geistesströmungen, Humanismus und Reformation, an seine Mauern heranbrandeten und im oberen Fürstentum Hessen die erste dem neuen Geist gewidmete Hochschule, Landgraf-Philipps-Universität zu Marburg, erstand. Ihr sei zu ihrem 400. Jubelfest diese Arbeit aus dankbarem Herzen dargebracht!" (Es folgt dann der Nachweis bis zum Ende des 15. Jahrhunderts von zirka 500 Akademikern aus Fritzlar).
Als dritter Stiftsprälat ist der Kantor zu nennen. Die würdige Feier des Gottesdienstes war seine Aufgabe. Ihm zur Seite standen der Koncentor und der Succentor, die beide die liturgischen Chorgesänge zu leiten hatten. Ein Statut, von dem Kapitel im Jahre 1341 festgesetzt, besagt, „daß jährlich an einem bestimmten Tage derjenige unter den Stiftsherren, welchen dann die Reihe trifft, im Amt zu sein (Kantor), jedem Chorknaben, von deren 12 an der Zahl sind, 7 Ellen Tuchs von grauer oder doch einer, von der Kleidung des succentoris nicht abstechenden Farbe ankaufen soll. Die Elle soll 3 Schill. Fritzlarer Währung, d. h. drei Tour'sche Groschen, nicht mehr und nicht weniger kosten. Zwei geprüfte und geschworne Tuchschneider haben als Kunstverständige dies Tuch vor der Verteilung, nämlich noch vor St.-Catharina-Tag, zu besehen und zu schätzen, woraus es dann, wenn sie es für preiswürdig gefunden haben, zeitig genug verteilt werden soll, damit die Choristen auf St. Barbarä damit bekleidet erscheinen können. Auch soll jährlich von dem Nachsänger (succentor) und dem Stifts-Schulmeister eine Prüfung (Examina) der Schüler und der Choristen gehalten werden, damit man von ihrem Lebenswandel, Kenntnisse, Gesangfertigkeit und Stimme die nötige Kunde habe, und die Fähigsten und Würdigsten sich darüber öffentlich erklären, dem Chor in der ihnen zukommenden Kleidung ein Jahr lang dienen zu wollen.“ Welche Pflege und Schulung in damaliger Zeit die Sänger und Musiker genossen haben, beweist uns andererseits das einzigartige, noch heute im Dome vorhandene Musikzimmer. Professor Chr. Rauch schreibt wie folgt:
„Das sogenannte Musikantenzimmer über dem Kreuzgang ist von hoher kunstgeschichtlicher Bedeutung durch seine spätgotische Wandund Deckenbemalung in Leimfarben, die, wie der Entdecker Carl Schäfer sagt, eines der lehrreichsten unter den vorhandenen Beispielen gotischer Polychromierung in Deutschland bietet'. Es muß nach Ausweis des Wappens des Dekans Johannes Imhof, der 1466 Dekan wurde und 1478 starb, zwischen diesen Jahren erstanden sein. Geteilt sind die Wände durch ein schabloniertes Maßwerkband, weiß auf schwarz und braun mit sieben Wappen in Rot und Weiß. (Sternen, von der Malsburg, Brencken, Borgholze, Imhof [Dekan], Heller, Koch, dazu das Mainzer Rad zweimal zur Seite des Stiftswappens mit den gekreuzten Schlüsseln). Die Unterwand ist mit weißen Ranken und Teppichfalten auf braunrotem Grunde, die Oberwand und die Decke mit freihändig gezeichneten roten Ranken auf weißem Putzgrund bemalt. Vor dem frei gebliebenen Streifen der Unterwand sind Sitzplätze oder Truhen zu denken. An der Nordwand finden wir die Darstellung der Kreuzigung mit Maria und Johannes. Der Raum umfaßt eine Größe von 7 m Länge, 2,35 m Breite und 2,45 m Höhe. Er war jedenfalls - auch ein Teil der Inschriften weist darauf hin - für die musikalischen Übungen der Chorschüler bestimmt.“
Zeugnisse von dem hohen Stand der Fritzlarer Buch- und Notenmalereien, welche den Arbeiten der bekannten Fritzlarer Goldschmiedeschule in keiner Weise nachstehen, sind uns noch heute als Graduale aus den verschiedenen Jahrhunderten im Fritzlarer Dom und den oben angegebenen Bibliotheken erhalten.
Über die Art der damaligen Lieder bekommen wir Aufklärung durch den Stiftsschreiber Conrad Lange von Gudensberg; er überliefert uns „Die Hymnen des Lectionarium Fritzlariense vom Jahre 1420“. Es handelt sich dabei nur um die Gesänge der zweiten Hälfte des Kirchenjahres (von Ostern bis Advent) und umfaßt insgesamt 70 Hymnen. Früh fand auch in Fritzlar schon die Orgelmusik ihren Eingang, unter der besonders die Orgel des berühmten Orgelbauers „Henricus Cumpenius“ aus dem Jahre 1590 Erwähnung verdient. Aber auch schon aus noch früheren Zeiten sind uns Nachrichten über das Vorhandensein von Orgeln bekannt. Denn der Fritzlarer Stiftsherr Theodor von Hardenberg, welcher von 1352 bis 1354 Kantor war, richtete „das Fest Casaree virginis (8. Mai) als festum organicum“ (mit Orgelbegleitung) ein.
Träger der klassischen Musik war und blieb, bis zu seiner Säkularisation im Jahre 1803, das Fritzlarer „Musik-Kollegium“ des St.-Peter-Stifts, über dessen hervorragendes Niveau uns eine Urkunde aus dem 18. Jahrhundert Einblick gibt:
„Im Jahre 1738 feierte man das 50jährige Regierungsjubiläum des Landgrafen Ernst Ludwig von Hessen-Darmstadt. Zur würdigen Begehung dieser Feier komponierte der Alsfelder Präzeptor und Organist Johannes Götz eine Festmusik in G-Dur für Streichquintett, Trompeten, Pauken, Orgel und Gesang. In der ersten Probe, am 14. Febr., kam es zwischen dem Komponisten und einem Mitglied des Alsfelder Musikkollegiums zu einem ergötzlichen Streit. Der Präzeptor Götz lief in seinem Ärger zu dem Rat der Stadt und verklagte Rühfel wegen Beleidigung. Dieser, so schrieb er, habe behauptet, daß das musikalische Stück, die Komposition, von einem andern Stück genommen und der vorgeschriebene Text darunter gesetzt' sei, auch habe Rühfel gesagt, die Stimmen der Pauken und Clarinen` (Trompeten) seien nicht kunstmäßig verfertigt'.“
Um die Richtigkeit seiner Behauptung zu beweisen, holte sich Rühfel die Gutachten von Sachverständigen ein und wandte sich an die Kornpositionskundigen des Fritzlarer Stiftes.
Dieselben stellten ihm eine langbeschriebene negative Beurteilung aus, deren letzter Satz wie folgt lautet: „Weitleufftiger die Sach zu beschreiben, halte nicht nötig, indessen aber, dieweilen Herr Rühfel von Alßfeld an mich wie auch an unseren gantzen hiesigen Collegio musicali, worunter sich auch gewißlich Compositionsverständige befinden, ein Attestatum sich ausgebethen, also ihm dieses schuldig wie billig hatt sich unser gantzes Collegium musicale alles oben geschriebenes mit seiner eigenen Hand unterschrieben und attestieret, wie auch confirmieret, daß eine solche Komposition unächt und verächtlich sey. Geschehen: Fritzlar, den 24. Marty 1738. Unterschrieben:
Johannes Friderici, Organista et Componista.
Johann Philippus Ille, Musicus in Fritzlar. Johannes Henricus Ille, Musicus in Fritzlar.
Mauritius Gerardus Kirchhoff, attestor ut intus, qui est director chori Frideslariae.
Bernardus Kirchhoff, Discantista et instrumentista chori hujus attestor ut supra.
Hermannus Antonius Friderici, Tenorista hujus chori et instrumentista attestor mpr.
Johann Hermann Friderici, Senior, Rector scholanim et musicus attestor ut supra`.“
Die übrigen vollwertigen Stiftsherren hießen Stiftskapitulare. Sie mußten ehelicher Geburt und unbescholtenen Rufes sein und wenigstens die Subdiakonatsweihe empfangen. Mit dieser Weihe hatten sie freiwillig der Welt entsagt und auf die Ehe verzichtet, sich Gott und einem reinen, geistlichen Leben geweiht und die Pflicht übernommen, täglich das Brevier zu beten. Nur einige der Stiftsherren hatten auch Diakonats- und Priesterweihe empfangen.
Der angesehenste Stiftskapitular war der Kustos, dem die gesamte innere Ausstattung des Domes, insbesondere der Domschatz mit seinen Kleinodien, anvertraut war. Durch alle Jahrhunderte wurde diese Aufgabe in würdiger Weise getätigt. Noch heute läßt die kunstvolle Ausstattung des Domes die Bedeutung dieses Amtes erkennen. Man kann an den Altären mit ihren sakralen Geräten, den Meßbüchern und Paramenten, aber auch an den Wand- und Glasgemälden die Namen und Wappen der Stifter feststellen. Auch hatte das Stift die alte Tradition aus benediktinischer Zeit, eine eigene Goldschmiedewerkstatt zu unterhalten, weitergeführt, wie ein jeweiliger Stiftsgoldschmied (aurifaber dominorum) unter den Bediensteten ausweist.
Für den größeren Bedarf war dieses Kunsthandwerk in Fritzlar zum bedeutenden Wirtschaftszweig geworden. Trotz der lückenhaften 17berlieferung nach den schweren Urkundenverlusten von 1232 läßt sich schon 1237 wieder ein Goldschmied, „Meister Heinrich", nachweisen. In der Zeit von 1350 bis 1450 sind 16 Goldschmiede in Fritzlar urkundlich nachweisbar, eine derartige Anzahl ist nur denkbar aus der vorausgegangenen großen Tradition. Diese Goldschmiede sind die Meister der vielen Goldschmiedearbeiten aus gotischer Zeit, wie die Monstranzen, Ciborien, Meßkelche und Reliquiaren im Domschatz beweisen. Sie haben sicherlich nicht nur für Fritzlar gearbeitet, sondern das ganze hessische Archidiakonat Fritzlar, Amöneburg und Hofgeismar beliefert. Mit der Reformation hatte dieses Kunsthandwerk kein Absatzgebiet mehr und ist somit eingegangen.
Ein weiterer wichtiger Kapitularsposten war der Kämmerer oder Kellner, der der Rentmeister des Stiftes war.
Wenn auch das Fritzlarer Stift von Anfang an bürgerliche Stiftsherren unter sich zählte, so rechnet es sich doch zu den adeligen Stiften, da in ihm vor allem der hessische und der westfälische Adel von jeher stark vertreten waren. Kurfürst Johann Friedrich Karl von Ostheim forderte durch Erlaß vom 18. August 1748 die adelige Geburt als Bedingung zur Aufnahme. Fehlte diese, so mußte der bürgerliche Bewerber den
Grad eines Licentiaten oder den Doktorgrad der Theologie oder der Rechte besitzen.
Die Zahl der Stiftskapitulare wechselte zwischen 12 und 24. Sie versammelten sich unter dem Vorsitz des Stiftsdechanten in regelmäßigen Sitzungen, die Kapitel hießen. Von diesen Kapiteln hatten sie den Namen Kapitulare. Man unterschied die Generalkapitel und die gewöhnlichen Kapitel. Die Generalkapitel fanden zweimal im Jahr, und zwar im Frühjahr und im Herbst statt. Jedes Generalkapitel dauert acht Tage; außer den Generalkapiteln fand wöchentlich an einem bestimmten Tage das gewöhnliche Kapitel statt. Das Kapitel mit dem Dechant an der Spitze ordnete und erledigte die äußeren und inneren Angelegenheiten des Stiftes. Außerdem hatte das Stift noch einen ganzen Stab von Geistlichen, es waren dies die Stiftsvikare oder Altaristen. Sie bildeten ein eigenes Konsortium mit eigenen Statuten; an ihrer Spitze stand der älteste Altarist. Sie hatten die Aufgabe, die im Laufe der Zeit sehr zahlreich gewordenen Meßstiftungen zu halten. Da diese im Mittelalter jedesmal für einen bestimmten Altar gemacht wurden, hatte jeder Altarist seinen bestimmten Altar. Der Dom selbst besaß im Anfang des 16. Jahrhunderts 26 Altäre und 35 Altaristen. In ganz Fritzlar gab es damals ohne die Minoritenkirche 44 Altäre mit 55 Altaristen. Auch die Stiftspfarrer gehörten zur Stiftsgeistlichkeit. Vom Stift angestellt und besoldet, hatten sie Seelsorge auszuüben und die Pfarrgeschäfte zu erledigen. In früherer Zeit, wo in der näheren und weiteren Umgebung von Fritzlar noch weniger Seelsorgestellen bestanden, hatte das Stift zwölf Stiftspfarrer, später nach den Gründungen von Seelsorgstellen um Fritzlar nur noch zwei. Die Altäre rechts und links vor dem Chor im Dom waren die beiden Pfarraltäre. Weiterhin gehörten zum Stift etwa 50 Angestellte: 1 Rentmeister für den Kirchenbau, 1 Stiftssyndicus, 1 Erheber der Sterbequartale, 1 Unterküster, 1 Vogt im Dorf Ungedanken, 1 Untersänger, 1 Sakristeidiener, 1 Mühlenmeister, 1 Siegler, 1 Keltermeister, 1 Schulrektor, 3 Schulmeister, 1 Stiftsküfer, 2 Organisten, 1 Stiftsbader, 2 Chorpriester. 12 Chorschüler, anfangs 10, dann 6, später 2 Notare, 2 Mundschenke, 1 Buchhändler, 1 Stiftsgoldschmied, 1 Stiftskleinschmied, 1 Stiftsschmied, 1 Uhrensteller, 1 Stiftssteindecker, 1 Stiftsglaser, 1 Stiftswagner, 1 Aufsichter über das Eder-Wehr, 1 Stiftsherold, 1 Stiftsdiener, 1 Kerzenmacher, 1 Stiftsschneider und einige Ober- und Unterpedellen, 2 Glöckner.
Zur Erfüllung seiner vielseitigen Pflichten stand dem Stift ein Besitz zur Verfügung, der durch Kauf, Vermächtnisse der Stiftsgeistlichen, milde Stiftungen und Schenkungen, vor allem aber durch jahrhundertelange umsichtige Verwaltung ein recht ansehnlicher geworden war. Er bestand zunächst in den dem Stifte gehörigen Kirchen in Fritzlar mit sämtlichem Inventar, dem Dom, der Johanneskirche, der Georgskapelle, den beiden Brückenkapellen und der Marienkapelle. Dazu kamen dann die Stiftspfründehöfe oder Kurien, in denen die Stiftskapitulare oder andere Stiftsgeistliche wohnten. In der Vergangenheit nannte man diesen Bezirk die alte „fritzlarer familia“, gemeint war damit das St.-Peter-Stift, der Dom und seine 18 Kurien. Gehen wir mal den vergangenen Spuren der verschiedenen Kurien nach. Da war zunächst die Propstei, links vom Weg zur sogenannten heiligen Ecke, die Wohnung der Pröpste. Leider ist der schöne Bau 1970 abgebrochen worden. Getrennt von dieser durch ein schmales zum Zuckmantel führendes Gäßchen erhebt sich mit ihrem stolzen Staffelgiebel die „Kurie bei der Propstei am Friedhof". Sie gehört zu den ältesten und war 1370 vom Scholaster Dietrich von Hartenberg bewohnt. Jetzt ist es die Dechanei. Hinter dem Dechaneigarten lag noch ein kleiner Stiftshof, die „Kurie bei der Mauer". 1352 wohnte hier der Kantor Otto von Falkenberg. An die Dechanei grenzte östlich „die Kurie am Friedhof mit dem Brunnen", die ebenfalls 1969 abgebrochene Küsterwohnung. Um 1285 war diese Kurie Wohnsitz des Kanonikers Magister Wilhelm. Dann folgte weiter östlich mit der Langseite zum Steinweg „die Kurie mit der Steinsäule am Steingossentor", dessen Bewohner Dechant Reinhold von Merlau sie vor 1320 erbaute. Die „Kurie in der Front“, die „Kurie in der Münstergasse“, die „kleine Kurie in der Holzgasse“, an deren Stelle man 1896 eine Synagoge erbaute, die 1938 zerstört wurde, die „Kurie gegenüber der kleinen Kurie in der Holzgasse“ (heute Neustädterstraße), die „große Kurie am Friedhof" (heute Pfarrheim) und die „kleine Kurie in der Fischgasse“ (heute Gymnasium), sie alle sind vom Erdboden verschwunden, um Neubauten Platz zu machen.
Ein Stück Mittelalter ist uns erhalten geblieben in der „Kurie in der Fischgasse". Wohl um 1450 vom Kantor Heinrich von Hatzfeld erbaut. Die „Kurie bei der Fischgasse", von der Reste im ehemaligen Hof der kath. Kleinkinderschule stehen. Gegen Ende des 18. Jahrhunderts wohnte hier der Stiftskapitular Sturm, Hofkaplan des Landgrafen Friedrich II. von Hessen, und während der westfälischen Zeit der Weihbischof Freiherr von Wendt.
Westlich daneben lag die „Kurie am Friedhof beim Rathaus“, heute Neubau zum Rathaus. Die „Kurie auf dem Friedhof," schon 1339 bewohnt, wurde 1502 von dem Scholaster Dr. Hermann Hankrat aus Hersfeld neu errichtet, heute Haus Marienburg (Diedrich), an dessen unterem Giebel noch die Handkratschen Wappen zu sehen sind. Westlich vom Dom erhob sich die „Kurie beim Schulhof“. Um die Mitte des 13. Jahrhunderts lebte hier der Scholaster Heinrich von Rusteberg, der den Bau, als er 1247 Bischof von Hildesheim wurde, an seine Vettern, die Kanoniker Dietrich von Apolda und Luppod von Hanstein, geschenkt hatte.
Außer diesen Kurien gehörte dem Stift in Fritzlar selbst noch eine beträchtliche Anzahl Häuser, Scheunen, Gärten, Äcker und Weinberge. Dazu kamen die beiden Stiftsdörfer Ungedanken und Rothelmshausen, die mit sämtlichem Grund- und Hausbestand Eigentum des Stiftes waren.
Auch über einen ansehnlichen Waldbesitz bei Ungedanken und Rothelmshausen: Büraberg, Ruppenberg, Ungedankener Holz und Lehrkönig, verfügte das Stift. In der Stiftswaldung besaß es auch hohe und niedere Jagdgerechtigkeit, die es mit den Herren von Löwenstein, mit dem Landgrafen von Hessen und teilweise auch mit den Grafen von Waldeck ausübte. In gleicher Weise besaß das Stift das Recht der Fischerei in der Eder.
Jedoch die bedeutendsten Einnahmen des Stiftes waren die Zehnten. Die Forschung von Dr. Karl E. Demandt in der ZHG, Band 61, unter dem Titel „Der Besitz des Fritzlarer Petersstiftes im 13. Jahrhundert", gibt uns einen umfangreichen Einblick über die Besitzverhältnisse des Stiftes. Grundlage dieser Forschung war ein unausgewertetes Verzeichnis aus dem Jahre 1209. Dasselbe befand sich in einer Fritzlarer Prachtbibelhandschrift, im Codex Adelhardi von 1140, und befindet sich heute mit mehreren anderen Fritzlarer Handschriften in der Gräflich von Schönbornschen Bibliothek zu Pommersfelden. Demandt schreibt dazu: „Der Codex ist jedenfalls eine den Werken der Fritzlarer Goldschmiedeschule aus der gleichen Zeit ebenbürtige Arbeit der Buchmalerei und ein weiteres eindringliches Zeugnis für die hohe Blüte des Fritzlarer Stiftes im 12. Jahrhundert.“
Aus diesem Verzeichnis und drei weiteren Kalendarien des 13. und 14. Jahrhunderts, welche als Handschriften heute in der Kasseler Landesbibliothek vorhanden sind, ergibt sich ein Einziehungsbereich von Hessen, Waldeck und Westfalen mit insgesamt 174 Ortschaften. Demgegenüber hatte das Stift aber auch erhebliche Ausgaben zu bestreiten. Da waren zunächst die für alle stiftischen Kirchen und Bauten die Baulast zu tragen sowie das gesamte, wertvolle Kircheninventar instand zu halten. Es waren die stiftischen Schulen in Fritzlar und Ungedanken zu unterhalten. Sodann bezogen die sämtlichen Stiftsherren vom Stift ihr jährliches Einkommen, die sämtlichen stiftischen, geistlichen und weltlichen Beamten ihr jährliches Gehalt. Weiterhin mußte das Stift ein jährliches „Schutzgeld" von 50 Gulden an Hessen zahlen. Es hatte von seinen hessischen Zehnten seit dem 16. Jahrhundert an die hessischen protestantischen Pfarrer der stiftischen Zehntorte ihre Einnahmen abzuliefern. Rechnet man dazu noch die Steuern an die Stadt, an den kurmainzischen Staat (jährlich 284 Gulden) und an das Reich, so wird man gestehen müssen, daß das Stiftsvermögen mit Ausgaben, Abgaben und Steuern ebenfalls reichlich belastet war.
Dennoch hatte das Stift zu allen Jahrhunderten immer eine offene Hand, wenn es um die sozialen Belange in unserer Stadt ging. So hatte
zum Beispiel bei der Gründung des neuen Heilig-Geist-Hospitals im
Jahre 1308 der wohltätige und von zu Haus aus reiche Kantor Her
mann von Grune die Hälfte seines Vermögens dem Hospital vermacht.
Dieser ersten uns überlieferten Stiftung folgten im Laufe der Jahr
hunderte weitere von den Mitgliedern des Stiftes: Katzmann, von Fal
kenberg, von der Hardenberg, von Elben, Imhof, von Büren, Goswin
von Ritte, von Dalwig, Schaufuß, von der Krae, von Hundelhausen. von der Malsburg, Hacke, von Vogelius, von Forstmeister, von Fresendorf, von Wildungen, Ihring und insbesondere Karl Freiherr von Langenschwarz. Diese Stiftungen bilden noch heute die Grundlage zur Landwirtschaft des Fritzlarer Krankenhauses.
In diesem Zusammenhang wollen wir auch gleich einen Blick auf die ärztliche Versorgung des Stiftes und der Stadt werfen. Sie war zum Teil in geradezu moderner Weise geregelt. 1436 überliefert uns der Vikar „Conradus de Gudensperg“ Hausrezepte und Gesundheitsregeln aus dem Chorherrenstift, welche im „Archiv für Geschichte der Medizin. Band XIX. Heft 1, 1927“, ihre Besprechung gefunden haben.
Wohl aus dem Grund, daß man in Fritzlar durch die Stiftsschulen früh studieren konnte, hatte unsere Stadt die ersten und meisten Ärzte von Hessen. Schon 1132 wird uns der älteste Fritzlarer Arzt „Heinrich“ genannt; ebenso war der erste studierte Bürgermeister einer hessischen Stadt, der 1279 genannte Fritzlarer Magister „Konrad“, zugleich Arzt unserer Stadt. Der erste bekannte Leibarzt der Landgrafen von Hessen, „Johannes“, stammte ebenfalls aus Fritzlar. Neben den Ärzten war noch eine Anzahl von sogenannten Chirurgen oder Badern vorhanden, welche einfache ärztliche Verrichtungen ausübten.
Die Massierung des hessischen und zum Teil auch westfälischen Adels in Fritzlar, sei es als Stiftsherren oder als Vasallen des Stiftes, erbrachte für unsere Stadt noch ein Kunsthandwerk, die „Schilderer". Unter ihnen haben wir uns die Heraldiker, die Kunstmaler, die Kunstschmiede und Bronzegießer sowie Seidensticker vorzustellen. Dr. Demandt sprach anläßlich eines Vortrages folgendes: „Ich möchte aber meinen Überblick über den Fritzlarer Markt nicht abschließen, ohne die Aufmerksamkeit noch auf zwei ganz besondere und kostbare Erzeugnisse und Handelsartikel zu richten: nämlich die heraldischen und die Goldschmiedearbeiten. Unter heraldischen Arbeiten verstehen wir den Wappenschmuck der ritterlichen Rüstungen, also insbesondere die Ausstattung der Schilde, Helmzierden, Wappenröcke, Pferdedecken und Banner. Dieses Kunsthandwerk wurde von den Schilderern ausgeübt, und ihr Gewerbe war so bedeutend in unserer Stadt, daß es einer ganzen Straße, der Schildergasse, den Namen gegeben hat, welcher schon im frühen 13. Jahrhundert bezeugt wird. Da die Erzeugnisse der Kunst der Schilderer in Fritzlar selbst natürlich nicht unterzubringen waren, müssen sie für eine auswärtige Abnehmerschaft gearbeitet haben, und als solche kommt nur der hessische Adel in Frage, dessen enge Beziehungen zur Stadt durch das dortige Stift gegeben waren, da dieses bis in das 14. Jahrhundert nur Herren adeliger Abkunft offenstand. Daraus erklärt sich die Konzentrierung dieses Gewerbes in Fritzlar. Naturgemäß ist von seinen vergänglichen Schöpfungen nichts mehr erhalten, wenn nicht die herrlichen ältesten Totenschilde der hessischen Landgrafen in der Elisabethenkirche zu Marburg, wo ein solches Handwerk damals nicht nachweisbar ist, als Fritzlarer Arbeiten anzusprechen sind.“
Die wirtschaftliche Bedeutung des Goldschmiedehandwerks, auf Grund ihrer vorausgegangenen alten Tradition, habe ich schon oben erwähnt. 16 Goldschmiedemeister innerhalb von etwa 100 Jahren wären auch heute noch etwas Besonderes für eine Stadt.
Jedoch schwere Zeiten waren dem Stift und der Stadt noch vorbehalten. Diese wurden durch den Siebenjährigen Krieg (1756-1763) eingeleitet und brachten mehr als alle anderen Kriege Schrecken und Not über Fritzlar.
Fritzlar hat im Siebenjährigen Krieg, der am 15. Februar 1763 durch den Frieden von Hubertusburg beendet wurde, schrecklich gelitten. Die Zahl der Einwohner war von etwa 3300 auf 1050 zurückgegangen. Doch bevor noch die Stadt sich von den Leiden des Siebenjährigen Krieges erholen konnte, hatte die Schicksalsstunde für das Chorherrenstift, mit dem sie 800 Jahre zusammengelebt, geschlagen. Gemäß den Geheimverträgen Frankreichs mit Preußen 1795/96 und Österreich 1797 verfügte der 7. Artikel des Friedens von Luneville vom 9. Februar 1801 die Entschädigung der links des Rheins geschädigten weltlichen Fürsten durch Gebiete rechts des Rheins. Die in Regensburg versammelte Reichsdeputation genehmigte am 25. Februar 1803 einen nach den Wünschen Frankreichs und Rußlands und den bereits geschlossenen Sonderverträgen ausgearbeiteten Entschädigungsplan. Das war der berühmte Reichsdeputationshauptschluß, der große Säku larisationsakt im Jahre 1803, der den Untergang des alten Deutschen Reiches besiegelte.
Da der Landgraf von Hessen-Kassel die Niedergrafschaft Katzenelnbogen mit St. Goar und Rheinfels links des Rheins verloren hatte, wurde er dafür durch Abtretung Kurmainzer Gebiete rechts des Rheins entschädigt. Er erhielt die Mainzer Enklaven Fritzlar, Naumburg, Neustadt, Amöneburg und die neunte Kurwürde. Damit waren ihm zugleich das Fritzlarer Stift und das Brüderkloster mit ihrem Vermögen zugefallen. Das Amt Fritzlar wurde mit dem Amt Naumburg vereinigt und nunmehr als Fürstentum Fritzlar dem Kurfürstentum Hessen einverleibt.
Am 28. Mai 1803, Samstag vor Pfingsten, vormittags 11 Uhr, wurde dem Chorherrenstift seine Auflösung bekanntgemacht. Die Stiftsgeistlichen wurden mit Pensionen abgefunden, das Stiftsvermögen wurde eingezogen mit Ausnahme der Stücke, die zur Erhaltung der katholischen Pfarrei vorhanden waren. Bei seiner Aufhebung hatte das Stift 32 Mitglieder, und zwar zwölf Kapitulare, vier Domicellare und sechzehn Stiftsvikare.
Mit der Auflösung des Chorherrenstifts sank auch Fritzlar zu einem unbedeutenden Landstädtchen herab, daran konnte auch der hochtrabende Name Fürstentum Fritzlar nichts ändern. Das alte Fritzlar umfaßte zwei Bestandteile, die 800 Jahre hindurch eng miteinander verbunden waren. Es war ein weltlicher und ein geistlicher Teil, nämlich Stadt und Chorherrenstift. Da ihre Bereiche sich sehr nahe berührten, konnten Reibungen nicht ausbleiben; waren sie wieder ausgeglichen, lebten beide in friedlicher Eintracht.
Das „Verzeichnis der Pröpste, Dechanten, Chorherren, Canoniker und Prälaten des St.-Peters-Stiftes zu Fritzlar“, 1771 zusammengestellt durch Johann Philipp von Speckmann, vervollständigt durch Rudolf Baron von Buttlar zu Elberberg 1871, und mit den eingeklammerten Ergänzungen versehen von Julius Graf von Oeynhausen 1880, verzeichnet 425 Chorherren. Hinzu kommt noch etwa das Dreifache an Domicellaren und Stiftsvikaren. Eine solche Anzahl studierter Mitbewohner hat ohne Zweifel eine befruchtende Auswirkung in den vergangenen acht Jahrhunderten auf die übrigen Einwohner unserer Stadt und auf Hessen ausgeübt.
Die nachfolgenden Generationen im 19. Jahrhundert lebten im Zeitalter des Absolutismus der Landesfürsten und der Kleinstaaterei. Dies war eine bittere und arme Zeit, die für junge Menschen wenig Aufstiegschancen brachte, so daß vielen nur die Auswanderung - besonders nach Amerika - übrigblieb. Viele konnten kaum noch glauben, daß ihr Geburtsort einst die Landeshauptstadt Niederhessens gewesen sein soll, in dem 919 der erste deutsche König „Heinrich I.“ gewählt wurde, daß ferner eine Kaiserpfalz vorhanden war, in der elf deutsche Kaiser und Könige residierten, die bei 22 Reichs- und Kirchenversammlungen nicht nur Orts- und Landesgeschichte machten, sondern daß sogar Weltgeschichte in Fritzlars Mauern getätigt wurde. Wenn nicht noch heute der Dom mit seinen Schätzen, dank des Chorherrenstiftes, und die vielen anderen historischen Bauten in unserer Stadt Zeugnis geben würden, besonders aber die noch reichlich vorhandenen Urkunden, welche eine einwandfreie Geschichtsforschung ermöglichen, könnten auch wir die große Vergangenheit Fritzlars nicht begreifen.
Zusammengestellt unter Benutzung folgender Literatur:
Demant, Dr. Karl E., „Quellen zur Rechtsgeschichte der Stadt Fritzlar im Mittelalter", 1939. - Derselbe: „Besitz des Fritzlarer Petersstiftes im 13. Jahrhundert", ZHG Band 61, 1936. - Derselbe: „Einwohnerschaft und Wirtschaftsleben im alten Fritzlar", Vortrag 1949. - Dux, Lehrer, „Fürstl. Kanzler aus dem ehemaligen St.-Peters-Stift in Fritzlar" und „Landfriedensgericht in Fritzlar", HeimatSchollen 1922. - Falckenheiner, Dr. Carl Bernhard, „Geschichte Fritzlars", 1841. - Jestädt, Msgr. Dr. Wilhelm, „Festschrift zum 1200jährigen Bestehen der Stadt Fritzlar 724-1924". - Rauch, Prof. Chr., „Fritzlar, ein kunstgeschichtlicher Führer", 1925. - Von Drach, Prof., „Die Bau- und Kunstdenkmäler im Regierungsbezirk Kassel, Bd. II, Kreis Fritzlar", 1909. - Heldmann, Prof. Karl, „Das akademische Fritzlar im Mittelalter", ZHG Band 56, 1927. - Derselbe: „Fritzlar, annalistische Aufzeichnungen aus dem 15. Jahrhundert", ZHG Band 58, 1929. - Dotter, K., „Ein Zeugnis Fritzlarer Kirchenmusikanten vom Jahre 1738", in „Zeitschrift für hessische Geschichte und Literatur", Jahrgang 1910. - Lennarz, Dr. Karl, „Propstei und Pröpste des St.-Peters-Stiftes in Fritzlar", Dissertation 1928.
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