Vorbemerkung

Der folgende Text fand sich im Nachlass des Mitbegründers, langjährigen Vorsitzenden des Museumsvereins und Leiters des Regionalmuseums Fritzlar (+2012). Auch wenn Prof. Dr. Ludwig Pralle "nur" als Denkmalpfleger des Bistums Fulda tätig war, spricht sein Rechenschaftsbericht doch eigentlich alle Probleme an, die uns seit alter her auch aus der Boden-denkmalpflege  sehr bekannt waren. Es gab allerdings Unterschiede: damals wuchsen die Kirchengemeinden anscheinend noch und auch das Intersse "bürgerlicher" Bevölkerungsschichten befand sich auf einem hohen Niveau. Andererseits geb es bereits die Verknüpfung mit dem Umweltschutz, der hier allerdings hier auch noch als "Kulturschutz" verstanden wurde. Die Erwähnung krimineller Aktivitäten einschl. Vandalismus zeigte aber bereits damals, daß es Anlass zur Sorge gab, und hierdurch nicht nur die Polizei beschäftigt war. Damit ist dieser Vortrag auch als Zeitdokument aufzufassen.

Prof. Dr. Ludwig Pralle, Bistum Fulda, zum Ausgang des Europäischen Denkmalschutzjahres 1975

Am Ausgang des Europäischen Denkmalschutzjahres 1975 ergibt sich zwangsläufig die Frage nach dem Ergebnis. Die Antwort kann nicht mit einer Statistik der in diesem Jahr durchgeführten Veranstaltungen und Kongresse oder der Zusammenstellung der in 1975 erfolgten konkreten denkmalpflegerischen Maßnahmen und auch nicht von der Addition der- dafür in staatlichen, kommunalen und kirchlichen Haushaltsplä­nen ausgewiesenen Finanzmittel gegeben werden.

      Dieses Jahr des Denkmalschutzes wurde von der Rezession der Wirt­schaft Europas überschattet. Die Förderungsbeihilfen der Länder und Kommunen wurden nicht oder nicht wesentlich erhöht und ihre Ef­fektivität durch das Ansteigen der Kosten für Bau- und Restau­rie­rungs­arbeiten gemindert.

      Um im Lande zu bleiben: Beim Hessischen Landesamt für Denkmalpflege wurde nach vielen Petitionen und zähem Ringen der Etat zwar auf 1,2 Mill. DM erhöht. Aber das ist ein Betrag, mit dem man nur einige Meter Autobahn bauen oder zwei Kindergärtenn errichten, aber nicht die Vielzahl der vom Denkmalschutzgesetz dieses Landes erfaßten Monumente wirkungsvoll betreuen kann.

      Trotzdem muß die Frage nach dem Ergebnis des Denkmal­schutz­jahres positiv beantwortet werden. Der Ertrag besteht in einer verbes­ser­­ten und verbreiterten Bewußtseinsbildung. Denkmalschutz und –pfle­ge werden als Bestandteil des Umweltschutzes begriffen und die Ver­pflichtung zur Erhaltung des natürlichen Lebensraums auch auf die geschichtlich überkommene kulturelle Umwelt erweitert. Die vielen Bür­ger­initiativen mit denkmalpflegerischen Absichten - auch wenn diese gelegentlich in der Form oder in der Zielsetzung über das Machtbare hinauszielen - sind ebenso wie das Interesse breiter Volksschichten an den Problemen der Erhaltung der Baudenkmäler die Dokumentation eines verbreiterten und verantwortlicheren Bewußt­seins, das früher nur in einem kleineren Kreis von Fachleuten, Heimats- und Geschichts­freun­den, entwickelt war.

      Dabei geht es primär nicht um den ästhetischen Wert oder um den materiellen Gesichtspunkt der Attraktivität der historischen Bau­werke, sondern um die Erkenntnis, daß diese vor allem als Ensembles die ge­schichtlich gewachsene Umwelt des Menschen darstellen. Es ist der Sinn da­für aufgegangen, daß der Mensch der Gegenwart nicht nur von ahistorischer Technologie und Verhaltensmustern be­stimmt wird, son­dern in einer geschichtlichen Verwurzelung lebt.

      Im Rahmen dieser Denkmalpflege nimmt die Kirche eine gewichtige Funktion ein, weil sie nicht nur Besitzerin eines erheblichen Anteils dieser Kulturgüter ist, sondern weil sie zugleich bei ihrem Zusammenhang von Lehre und Verfassung,echt und Kult mit der ge­schicht­lichen Vergangenheit ihre Denkmalgebäude in dem gleichen Sinn wertet und nutzt, den die Erbauer der Kirchen in früheren Zeiten vorbezeichnet hatten. Dadurch sind die kirchlichen Bauwerke mit einem Lebensinhalt erfüllt, der, solange christliches Bekenntnis be­steht, den besten Schutz für ihre Erhaltung bietet. Diesem Tatbestand hat auch das neue Hessische Denkmalschutzgesetz Rechnung getragen und der Kirche eine beschränkte Autonomie für die denkmalpflegeri­sche Betreuung ihres Besitzes zugesichert. Ich darf hier zur Erläuterung den Durchführungserlaß zum Denk­malschutzgcsetz des Hessischen Kultus­mi­nisters vom 25. April 1975 mitteilen:

 

„Kulturdenkmäler in kirchlichem Eigentum.

Aufgrund staatskirchenvertraglicher Regelung unterliegen Kultur­denk­mäler, die sich im Eigentum der evangelischen oder katholi­schen Kirche befinden, nicht in vollem Umfang den Vorschriften des Denkmalschutz­gesetzes. Nach § 28 Satz 2 DschG sind für kirch­liches Eigentum die Tat­bestände des § 16 Abs. 1 Nr. 3 DschG („um­gestalten, instandsetzen oder in seinen Bestand eingreifen“) nicht der Genehmigungspflicht der un­teren Denkmalschutzbehörde unter­worfen. Die Kirchen sind in diesen Fällen nach Art. 20 Satz 2 des Vertrages mit den evangelischen Landeskirchen vom 18.2.1960 sowie Art. V des Vertrages mit den katholischen Bistümern vom 9.3.1963 lediglich verpflichtet, vorheriges Benehmen mit dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen herzustellen. Insofern sind die unteren Denkmalschutzbehörden mit der Umgestal­tung und In­standsetzung kirchlicher Kulturdenkmäler nicht befaßt.“

 

      Der Gesetzgeber hat jedoch Vorsorge getroffen, daß nicht örtliche kirch­liche Instanzen denkmalpflegerische Fehlentscheidungen treffen. In je­dem Fall ist bei solchen Maßnahmen die Kirchenlei­tung einzu­schalten. Im übrigen geht es bei dieser Frage nicht um eine rechtliche Ausnahme­stellung der Kirche, sondern das Gesetz hat der lang­jährigen und ver­trauensvollen Zusammenarbeit zwischen staatli­cher und kirchlicher Denk­malpflege Rechnung getragen. Denn die Kirche selbst hat die Pflege der überkommenen kirchlichen Kunst als eine unverzichtbare Auf­gabe betrachtet.

      Zuletzt hat das 2. Vatikanische Konzil bei gleichzeitiger An­erkennung der Berechtigung der modernen Kunst im Kirchenbau und seiner Aus­stattung die Forderung, erhoben, daß die überkommene historische Kunst mit aller Sorgfalt zu pflegen und erhalten sei. Aller­dings ergeben sich, und hier zeigt sich, daß kirchliches Leben nicht er­starrt ist, aus der Liturgiereform gewisse Forde­rungen für die Umgestal­tung der Altar­be­reiche historischer Kirchen zum besseren Vollzug der erneuerten Litur­gie. Es wäre jedoch ahistorisch und ein Bruch mit der kirchlichen Tradi­tion, wenn man aus der Liturgiereform das Recht ab­lei­ten wollte, die al­ten Retabelaltäre zu entfernen und durch einen schlich­ten Zelebra­tions­­tisch zu ersetzen oder die Vielzahl von Nebenal­tä­ren in Barock­kirchen abzubauen, weil diese für gottesdienstliche Zwecke nicht mehr benutzt werden. Doch diese Altäre sind selbst Ar­chitektur­glieder und ihre Entfernung würde einen störenden Eingriff in das Gesamter­scheinungsbild des historischen Innenraums darstel­len.

      Aus diesem Grunde wurde bei der Umgestaltung der Kircheninnen­räume in allen Fällen der historische Altar als Dominante und in der Regel als Sakramentsaltar beibehalten und diesem nur ein Zelebration­stisch vorgesetzt, der sich in seinen Maßen wie in seiner Gestaltungs­form dem dominanten historischen Altar unter­ordnet.

      Eine besondere Problematik ergibt sich aus dem Faktum, daß die historischen Kirchen für die vielfach stark gewachsenen Gemeinden zu klein geworden sind. In solchen Fällen würden Neubauten ohne Bezug­nahme auf den geschichtlichen Kirchenraum eine „Be“-Urteilung zu dessen Untergang darstellen.

      Deshalb wird bei dieser Problemlage tunlichst eine Erweiterung des vorhandenen Kirchenbaues unter Wahrung der Dominanz des histo­rischen Bestands angestrebt. Erweist sich eine solche Lösung jedoch als undurchführbar, wird die alte Kirche dadurch ins kirchliche Leben ein­be­zogen und in ihrem Bestand garantiert, daß man ihr noch eine Funk­tion zuweist, Ich darf an die Bei­spiele von Löschenrod, Maberzell und Niederbieber erinnern, wo die Kirchenneubauten keine ei­genen Türme erhielten, sondern die vorhandenen alten Türme als Träger des Geläutes verwandt wurden. Solche Lösungen sind zwar vom rein denkmalpfle­gerischen her ge­sehen nicht ideal aber trotzdem optimal.

      Auf eine besonders interessante in diesem Jahr durchgeführte Lö­sung möchte ich Sie aufmerksam machen: Im Ortsteil Obernüst der Ge­meinde Hofbieher schien durch einen Kir­chen­neubau der Untergang der alten Kapelle unaufhaltsam zu sein. In Ver­bindung mit dem Land­ratsamt in Fulda und dem Landes­amt für Denkmalpflege wurde eine Rettungs­maßnahme wenigstens für den substantiellen Bestand gefun­den: anstelle einer baufälligen Kapelle am Rande der Straße von Weyhers nach Schmal­nau wurden der Chorraum und der kleine Dach­reiter der Kapelle von Obernüst an diese Stelle ver­setzt.

      Glücklicherweise sieht das Hessische Denkmalschutzgesetz keine Wert­­kategorien der Objekte vor. Eine solche Klassifizierung würde zwei­fellos die letztrangigen Objekte zum Untergang verur­teilen. Auch in der kirchlichen Denkmalpflege wurden die Werke der kirchlichen Volks­kunst nicht außer Betracht gelassen. Seit­dem der verstorbene Landrat Stieler die Instandsetzung der Bild­stöcke und Feldkreuze angeregt hat­te, läuft seit einigen Jahren im Bereich des Kreises Fulda eine Sanie­rungs­maß­nahme für diese volkstümlichen Kunstobjekte. Bei der Re­stau­rierung beteiligen sich Bistum, Landkreis und die Gemeinde des Stan­dorts der Bild­stöcke mit je einem Drittel an den Kosten der In­stand­setzung. Dabei ist Vorsorge getroffen, daß die im Privatbesitz befind­lichen Bildstöcke und Feldkreuze von dem Besitzer nach der Re­stau­­rierung nicht ver­äußert oder versetzt werden dürfen.

      Über die im Jahre 1975 im Bistum Fulda durchgeführten denkmal­pflegerischen Maßnahmen unterrichten Sie die Ihnen in der Anlage übergebenen Listen. Für Detailfragen stehe ich gerne zur Auskunfts­erteilung zur Verfügung.

      Es sei hier auf den Wandel der Wertbeurteilung der sogenannten historisierenden Stile (Neugotik, Neuromanik, Neubarock) hin­gewiesen. Noch vor nicht allzulanger Zeit galt dieser histori­sierende Stil als unwertig. Hier zeigt sich die in der Kunst­geschichte immer wieder fest­zustellende Tatsache, daß die Beur­teilung des Kunstwertes nicht nur vom Objekt selbst abhängig ist, sondern daß das Urteil ein Problem der Generationen ist. So hat auch die viel gelästerte Neugotik in den letzten Jahren eine neue Einschätzung gewonnen, und eine Restaurie­rung, wie sie zur Zeit in der neugotischen Kirche in Nüsttal-Gotthards durch­geführt wird, macht den Versuch, den Innenraum der Kirche im Gesamterscheinungsbild der Neugotik, also auch mit Wiederher­stellung der neugotischen Ausmalungen, wieder herzustellen.

       Die zahlreichen Meldungen über Diebstähle in Kirchen und der Einbruch in den Kölner Domschatz mit der Vernichtung großartiger Kunst­werke von internationalem Rang zwingen zu einer Stellung­nahme zur Frage der Sicherung des kirchlichen Kunstgutes. Eine absolute Si­che­rung ist nicht möglich. Auch das beste elektroni­sche Alarmgerät kann von einem Gewalttäter ignoriert werden. Oder was nützt ein sol­ches System in einer abgelegenen Kirche: bis zum Eintreffen der Polizei auf die Alarmauslösung vergeht eine längere Zeit, in der die Täter ent­kommen sind. Es wird immer wieder der Vorschlag gemacht, gefährdete Objekte aus den Kirchenräumen herauszunehmen und in den Pfarr­häusern aufzube­wahren oder als Leihgaben an kirchliche Museen zu geben. Abge­sehen davon, daß auch in diesen Aufbewahrungsorten das Risiko des Diebstahls nicht voll auszuschließen ist, würde eine solche in breiterem Umfang durchgeführte Maßnahme die Innenräume der Kirchen verarmen und die Kunstwerke der Frömmigkeit des Volkes, aus der und für die sie geschaffen wurden, entziehen.

      Eine in diesem Jahr abgeschlossene Lösung darf ich in diesem Zusammenhang erwähnen. Es handelt sich um den aus der Rokokozeit stammenden Kreuzweg, der in Fulda in den Stationshäuschen zwischen Frauenberg und Kalvarienberg aufgestellt war und in der als große Kreuzigungsgruppe ausgebildeten XII. Station seinen Höhepunkt er­reicht. In jedem Stationshaus war eine reliefierte Tafel als Hinter­grund und eine vollplastische Gruppe in szenischem Aufbau ein­gestellt. Bei der Re­stau­rierung der mit mehreren dicken Öl­schichten überzogenen Bild­wer­ken wurde eine außerordentliche Qualität freigelegt. Es wäre unverant­wortlich gewesen, diese Bildwerke wieder in die Stationshäus­chen ein­zu­stellen, da nach eingehender Prüfung und Rücksprache mit Polizei­stellen mechanische und elektrische Sicherungen keinen ausrei­chenden Schutz für die in unkontrollierbaren Gelände stehenden Kunst­werke ge­bo­ten hätten. Es wurde eine zwar kostspielige, aber bestmögliche Lö­sung gefunden: in den Stationshäuschen wurden bei dem Ausbau der Tafeln hinter diesen mehr oder minder gut erhaltene Fresken zur The­ma­tik der betreffenden Kreuzwegsituation gefunden. Früher hatte man nämlich während des Winters die Schnitzwerke zur besseren Erhaltung herausgenommen. Diese Fresken wurden restauratorisch aufgearbei­tet und bei Fehlen des Bildbestandes neue Fresken (durch Restau­rator Seng, Johannesberg) im Stil des erhaltenen Bestands ange­bracht. Um die herausgenommenen plastischen Bild­werke nicht mu­seal erstarren zu lassen, baute das Franziskanerkloster Frauen­berg entlang der nördlichen Außenwand der Klosterkirche 14 kleine Stationshäuschen. Der neue Aufstellungsbereich wird einerseits zugänglich sein und ande­rer­seits durch seine Lage hinter Mauern und zusätzliche technische Sicherungseinrichtungen eine optimale Garantie für die Erhaltung der Kunstwerke bieten. Die Maßnahme wurde vor wenigen Tagen abge­schlos­sen.

      Bei den Einbrüchen und Diebstählen kirchlichen Kunstgutes im letzten Jahr muß die erfolgreiche Aktivität speziell der Fuldaer Krimi­nal­polizei anerkannt werden, die verschiedene Rückführungen gestoh­lener Kunstwerke durchgeführt hat. In jedem dieser Fälle war der Erfolg vom Vorhandensein guter Fotos und Beschreibungen der gestohlenen Objekte abhängig. So war die Rückführung der aus der Rochuskapelle bei Kämmerzell entwendeten Plastiken - sie waren im Antiquitätenhan­del in Kiel aufgetaucht - nur möglich, weil glücklicherweise ein von der Firma Dura-Tufting hergestelltes Foto des gestohlenen Altars vorlag. Aus diesem Grund hat das Bistum im Jahre 1975 eine umfangreiche Inventarisation mit foto­grafischen Aufnahmen und Beschreibungen des gesamten beweglichen Kunstgutes im Bereich des Bistums eingeleitet. Bis jetzt sind etwa 3.000 Objekte erfaßt, die Aktion wird im kommenden Jahr mit Kosten von etwa 100.000,-- DM zum Abschluß kommen. Ich darf Ihnen ein Musterblatt der Inventarisation und eine Serie von Fotos (es handelt sich um die Kirche in Rasdorf) vorlegen.

      Mit dem Rückblick auf das Jahr 1975 verbindet sich auch der Aus­blick auf die Denkmalarbeit im kommenden Jahr. Durch die starken Rückgänge im Bistum (1975 etwa 26 % weniger als 1974) und den Anstieg der Bau- und Instandsetzungskosten werden die Möglichkeiten sicher eingeengt werden. Auf der anderen Seite ist jedoch durch das . geistige Ergebnis des Denkmalschutzjahres Verantwortlichkeit auch der Kirchengemeinden verstärkt worden, so daß auf der örtlichen Ebene stärkere Aktivitäten zu erhoffen sind.

 

 

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